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3. UBS Meili Fall

Abstract

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In der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 1997 entwendete der für die Firma Wache AG tätige Christoph Meili Unterlagen aus einem Lagerraum bei der damaligen Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG, später UBS). 

Die Dokumente standen zum Schreddern bereit, wobei Meili (fälschlicherweise) vermutete, dass es sich dabei

um Belege über Bankbeziehungen mit jüdischen Holocaust-Opfern handelte. 

Dabei übersah er, dass die Akten nicht mit nachrichtenlosen Vermögen in Zusammenhang stehen konnten.

Meili übergab die Unterlagen einer jüdischen Organisation, welche die Dokumente ihrerseits der Kriminalpolizei weiterleitete. 

Ab dann wurde Meili instrumentalisiert, benutzt und selbst betrogen. Es verkörpert das Resultat seines vorsätzlichen Diebstahls und seiner Lüge.

 

Konkret ging es um die beabsichtigte Vernichtung von Akten der EIBA «Eidgenössischen Bank», einer Holdinggesellschaft, durch den SBG/UBS-Archivar und nicht um Akten der UBS-Bank, sondern der EIBA.

Gemäss dem Bankengesetz ist einer Holding (der EIBA) das Bankengeschäft verwehrt. Somit konnten auch

keine Kundendaten gefunden, bzw. überhaupt etwas relevantes entwendet werden, das auf das Gesetz über

die Aufbewahrungspflich von Bankakten zutraf.

 

Trotz seinerzeitiger, klarer SBG-Pressemeldung, dass es sich nicht um jüdische Vermögen gehandelt haben konnte, wird immer noch weltweit das Gegenteil behauptet! 

Der Staatsanwalt stellte die Untersuchung im Übrigen deshalb wegen Irrelevanz denn auch ein.

.        

Was von Herrn Christopher Meili mit einem klaren Absichtsplan (und nicht etwa rein zufällig) unrechtmässig beim UBS-Archivar gestohlen wurde, waren Berliner-Liegenschafts-Unterlagen (Kaufs- und Unterhaltsunterlagen), also Objekte, die sich im vollständigen Eigenbesitz der EIBA befanden und in keiner Weise mit Dritten zu tun hatte.

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Die erfolgte Aufarbeitung ergab chronologisch die folgenden Erkenntnisse:

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8.1.79. Gemäss eigenen Angaben betrat der Angeschuldigte am 8.1.97 um 16.45 Uhr mit dem

Passepartout den Shredderraum, um eine "Routinekontrolle" vorzunehmen. Dabei fand er den Sackwagen mit den genannten Folianten und Einbänden. Während knapp einer'halben Stunde breitete er diese Unterlagen aus und studierte sie. Aus einem der Einbände riss er unter dem Abgriff "Immobilien" eine grössere Anzahl von Kontoblättern über Immobilien vorwiegend aus Berlin heraus, trug diese unter seiner Jacke zur Bank hinaus und nahm sie mit nach Hause. Die übrigen Unterlagen liess er vorerst im Shredderraum.

 

Am 10.1.97, ca. 09.00 Uhr, offerierte der Angeschuldigte die behändigten Unterlagen telefonisch der israelischen Botschaft in Bern. Nachdem man ihm sagte, er solle die Unterlagen per Post senden, war der Angeschuldigte nach eigenen Angaben verblüfft über das geringe In­teresse und beendete das Gespräch. Gleich anschliessend rief der Angeschuldigte die Israeli­sche Cultusgemeinde Zürich (ICZ) an und offerierte dort die Dokumente.

 

Am 10.1.97, 17.00 Uhr, erstatteten Dr. Werner Rom und Ada Winter von der ICZ bei der Kantonspolizei Zürich Anzeige und übergaben derselben die vom Angeschuldigten erhalte­nen Unterlagen. Die Anzeigeerstatter waren jedoch nicht bereit, die Identität des Angeschul­digten bekanntzugeben. Um 17.30 Uhr wurde der Bezirksanwalt telefonisch orientiert. Eine sofortige polizeiliche Intervention unterblieb, weil die von der ICZ erhaltenen Unterlagen kei­nen Aufschluss über deren Herkunft gaben, weil die Information ohne direktes Gespräch mit dem Informanten qualitativ nicht überprüft werden konnte, weil nicht feststand, in welcher der zahlreichen Liegenschaften der SBG allfällige weitere solche Akten deponiert waren und weil an diesem Freitagabend nach Geschäftsschluss keine Ueberprüfung in den zahlreichen SBG­Liegenschaften vorgenommen werden konnte.

 

Am 10.1.97, 17.00 Uhr, erstatteten Dr. Werner Rom und Ada Winter von der ICZ bei der Kantonspolizei Zürich Anzeige und übergaben derselben die vom Angeschuldigten erhalte­nen Unterlagen. Die Anzeigeerstatter waren jedoch nicht bereit, die Identität des Angeschul­digten bekanntzugeben. Um 17.30 Uhr wurde der Bezirksanwalt telefonisch orientiert. Eine sofortige polizeiliche Intervention unterblieb, weil die von der ICZ erhaltenen Unterlagen kei­nen Aufschluss über deren Herkunft gaben, weil die Information ohne direktes Gespräch mit dem Informanten qualitativ nicht überprüft werden konnte, weil nicht feststand, in welcher der zahlreichen Liegenschaften der SBG allfällige weitere solche Akten deponiert waren und weil an diesem Freitagabend nach Geschäftsschluss keine Ueberprüfung in den zahlreichen SBG­Liegenschaften vorgenommen werden konnte.

 

Am 14.1.97 wurden die Medien erstmals über den Vorfall orientiert.

 

Am 16.1.97 um 10.00 Uhr erfuhr der Bezirksanwalt durch einen Medienvertreter, das die fehlenden Folianten bei Gisela Blau seien bzw. dass diese sie an die ICZ weitergeleitet ha­be. Die ICZ war nicht bereit zu sagen, wo die Folianten waren. Erst auf Intervention über RA Bosonnet hin teilte Gisela Blau abends mit, dass sie die beiden vermissten Folianten besitze und dass sie diese zu dem für den nächsten Tag beim Bezirksanwalt bereits vereinbarten Interview mit Focus-TV mitbringen werde.

Bei den Kontoblättern handelt es sich um gut 60 Journalblätter für den Zeitraum von ca. 1930 bis anfangs der siebziger Jahre über Liegenschaften vorwiegend in Berlin. Die meisten betreffen den Unterhalt und die Verwaltung dieser Liegenschaften. Andere betreffen Hypothe­ken und Schuldbriefe oder Immobilienerträge und -rückstellungen. Bei den wenigsten Liegen­schaften ist ein Hinweis auf den Vorbesitzer zu finden. Auf einem Dutzend Blättern im Format A4 sind Zusatzinformationen zu den einzelnen Liegenschaften, so z.B. Berechnungen über den internen Uebernahmepreis oder über Zwangsversteigerungen, enthalten. 

 

Die Recherchen haben im Übrigen aufgezeigt, dass die EIBA den grössten Teil der Berliner Liegenschaten aus einer Transaktion mit einem schweizerischen Voreigentümer erworben hat.

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Laut eigenen Angaben betrat Herr Chr. Meile den Shredderraum im Untergeschoss des Gebäudes "Grünenhof' zu einer "Routinekontrolle", obwohl er Dienst im Hauptgebäudekomplex zu versehen hatte und ihm keine Spezialaufträge im Umfeld der Shredderanlage erteilt wurden, die in von seinem angestammten Arbeitsplatz im Hauptgebäude abberufen hätten. 

Bereits im Dezember war der Angeschuldigte von SBG-Mitarbeitern gesehen worden, als er den Shredderraum verliess. Auch damals versah er grundsätzlich Dienst im Hauptgebäude und

nicht im Gebäude "Grünenhof".

Er wusste damals auch bereits, dass sein Einsatz bei der SBG Ende Februar beendet sein würde.

Es bestehen deshalb einige Zweifel, dass der Angeschuldigte einen reinen Zufallsfund gemacht hat,

wie er es selbst darstellt. 

In der Befragung gab der Angeschuldigte an, dass er die Ereignisse über nachrichtenlose Gelder und Nazigelder in den Medien mitverfolgt und den Eindruck gehabt habe, dass diese Akten für die laufenden Untersuchungen wichtig sein könnten. 

Er habe sich auch aus religiöser Überzeugung verpflichtet gefühlt, selber etwas zu unternehmen, wenn er auf solche Akten stosse. Er habe die Akten jedoch nicht der Polizei

übergeben wollen, weil er Verbindungen zwischen Polizei und Bank vermute.

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Neben religiösen Motiven erwähnte der Angeschuldigte, dass sein Hauptanliegen gewesen sei, dass diese Unterlagen an die Oeffentlichkeit kommen.

Er habe dabei an den JWC (Jewish World Congress) und Senator D'Arnato gedacht, damit

die Sache wirklich ernsthaft untersucht werde, und zur Unterstützung des Druckes, welcher

auf die Banken ausgeübt werde (Banken­boykott).

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Der Umstand, dass der Angeschuldigte die bei der SBG behändigten Unterlagen der is­raelischen Botschaft offeriert hat, stellt allenfalls einen versuchten wirtschaftlichen Nachrich­tendienst im Sinne von

Art. 273 StGB dar. 

 

Die Untersuchung hat aber in der Sache ergeben, dass es sich um keine Bank-Akten der UBS gehandelt hat. Wegen Irrelevanz des Vorfalles wurde Herr Ch. Meili in der Folge denn auch von der Bezirksanwaltschaft Zürich freigesprochen. 

Herr Meili musste seit diesem Zeitpunkt wissen, warum er freigesprochen wurde.

Trotzdem bestand er in der Folge weiterhin auf seine Lügengeschichte!!

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Der Fall verkörpert deshalb eine der grossen Falschmeldung der Schweiz bei dem Herr Ch. Meili, der ICZ – Israelische Cultusgemeinde Zürich und die ganzen Schweizer Medien an vorderster Front mitgewirkt haben. 

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Allen diesen Instanzen wurde dieser Sachverhalt von der UBS/SBG Medienabteilung mehrmals mitgeteilt und kommuniziert. Wie sich zeigte leider ohne jeden Erfolg bei den Adressaten.

Bis zum heutigen Tag wird Ch. Meili von Linken Parteien und den Medien immer noch

uneingeschränkt als besonderer Whistleblower-Held gefeiert.  

 

Schweizer Illustrierte: "Der Whistleblower meldet sich zurück. Mit seiner dritten Frau kommt Christoph Meili zur Ruhe. Für die einen ein Held, für die anderen ein Verräter. Christoph Meili, der bekannteste Whistleblower der Schweiz, meldet sich zurück. In einem Dok-Film auf SRF 1 und im Kino.

Und in der SI mit seiner neuen Partnerin Nadja: «Ich wünsche mir ein ruhiges Leben.»

 

Tages Anzeiger: Vor 21 Jahren (!!) tobte in der Schweiz eine Staatskrise um die Erben nachrichtenloser Vermögen. Mittendrin machte Wachmann Christoph Meili seinen spektakulären Fund. Wie geht es den Protagonisten der Affäre heute? Ein Dok-Film hat alle aufgespürt – wir zeigen exklusiv erste Auszüge. Gila Blau und Interaktiv-Team. Der 8. Januar 1997 war für Christoph Meili ein Arbeitstag wie jeder andere. Der 29-jährige gelernte Computer-Verkäufer begann im Auftrag der Sicherheitsfirma,

bei der er angestellt war, seine abendlichen Runden im Hauptsitz der Grossbank UBS an der Zürcher Bahnhofstrasse. Zu jenem Zeitpunkt hiess sie noch Schweizerische Bankgesellschaft (SBG).

Die Fusion mit dem Schweizerischen Bankverein zur Union Bank of Switzerland (UBS) kam erst genau

11 Monate später, am 8. Dezember 1997, zustande.

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Weltweite Publizität erlangte dieses Ereignis schliesslich noch durch die Aufbietung des

JWC – Jewish World Congress und den US-Senator D’Amato, was in einem Vergleich von

Holocaust Victim Assets Litigation Case No. CV 96-4849 - Swiss Banks Settlement Fund Distribution von 

USD 1.3 Milliarden mündete (Unterlage 3.2)

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Zum Verständnis der Bedeutung der Akten ist es notwendig, kurz die Geschichte der 

«Eidgenössischen Bank» (EIBA) in Erinnerung zu rufen, die im 1863 in Bern gegründet wurde.

Anfang des 20. Jahrhunderts war sie eine der Grossbanken und somit auch im Kreditgeschäft mit Deutschland tätig.
In den dreissiger Jahren und während des 2. Weltkrieges geriet sie zunehmend unter finanziellen Druck, weil die Zahlungen aus Deutschland wegen der Entwertung der deutschen Währung an Wert einbüssten. 

​

1945 stand EIBA vor dem Bankrott und wurde deswegen von der SBG übernommen.

Nebst den Bankgebäuden, welche sich hauptsächlich in der Romandie befanden, wurde das gesamte Personal, inkl. aller bankgeschäftlichen Aktiven und Passiven in die SBG integriert (mit allen Kunden

und Kundendaten). Die Rest-EIBA behielt vor allem bankeigene Wohn-Liegenschaften im In- und Ausland, namentlich in Berlin.
Als Holdinggesellschaft war EIBA ausschliesslich im Geschäft der Beteiligungsfinanzierungen tätig, ohne jeglichen Bankenverkehr. Den eigentlichen Bankenstatus hat sie in der Tat 1956 abgegeben. 

Der Name musste deshalb in Gänsefüsschen gesetzt werden: 

«Eidgenössische Bank», Beteiligungs- und Finanzgesellschaft. 

 

Da 1945 die Kunden und damit auch die Kundendaten und Unterlagen an die SBG übergingen, konnte sich bei den zur Vernichtung freigegebenen Unterlagen keine für die Ermittlung bezüglichen nachrichtenloser Gelder bedeutende Dokumente befinden!


Im Übrigen waren die Berliner Liegenschaften selbstverständlich schon längstens mehrfach von

jüdischen Organisationen genaustens überprüft worden. Wer hätte etwas anderes erwartet?

Da konnte seinerzeit auch das Schweizer Fernsehen vor Ort, mit sozialdemokratischen Parlamentarier im Schlepptau, nichts Neues dazu beitragen. Ein peinlicher Schlag ins Wasser!


Der Archivar des bankgeschichtlichen Archivs der SBG war dafür verantwortlich, die Geschichte der SBG laufend aufzuarbeiten. Er hat die bei EIBA noch verbliebenen Akten aus den Jahren 1863-1945 gesichtet, teilweise als nicht aufbewahrungswürdig beurteilt und zur Vernichtung bereitgestellt, namentlich die

nicht relevanten Akten von den Liegenschaften, welche sich im Eigenbesitz der EIBA befanden.
Dabei hat er nicht erkannt, dass es sich angesichts der damals aktuellen Diskussionen um die Geschichte des 2. Weltkrieges um einen ausserordentlichen Fall handelte. Der Archivar war damals in der Tat noch nicht im Besitz der entsprechenden Bestimmungen. 

​

Ch. Meili von der Wache AG, der von SBG mit einem anderen Bewachungsauftrag betrauten war, suchte wie erwähnt, mit Absicht, in für ihn nicht freigegebenen Räumen (anhand des ihm übergebenen Passepartouts), nach Unterlagen, die mögliche Fehlverhalten der Bank zu Tage bringen sollten. In einem abgeschlossenen Raum bereitgestellten Akten für deren Vernichtung, entwendete er einen Teil davon und brachte sie aus der Bank. Er übergab sie der Israelitischen Cultusgemeinde in Zürich, welche sie ihrerseits der Polizei übergab. 

 

Die Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich hat darauf gegen den Wachmann eine Untersuchung wegen möglicher Bankgeheimnisverletzung und gegen die SBG, beziehungsweise den Archivar Ermittlungen wegen möglicher Verletzung des „Bundesbeschlusses betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals aufgrund nationalsozialistischer Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögen» eingeleitet. 

Die Tatsache, dass sich in der EIBA Holding  keinerlei Kundenunterlagen befanden, führt zur erhellenden Feststellung, dass der Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996, entgegen anderweitigen, Behauptungen, nicht verletzt werden konnte.
Dieser Bundesbeschluss verbot die Vernichtung von Unterlagen über Vermögenswerte von Opfern des Holocaust, über gestohlene Vermögenswerte und über Vermögenswerte von Nazis in der Schweiz.

Keine solchen Akten befanden sich bei der Holdinggesellschaft EIBA. 

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Weil somit überhaupt keine relevanten Akten gestohlen werden konnten, wurde in der Folge dann auch Herr Ch. Meili von der Staatsanwaltschaft freigesprochen. 

Es handelt sich um eine der grössten Banken-Skandale der Schweiz. 

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Nachrichtenlose Vermögen - Was geschah wann? 

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  • 7. Februar 1996 

        Schweizer Banken publizieren eine Erhebung zu nachrichtenlosen Vermögen aus der Nazi-Zeit.
        Sie nennen 775 Konti mit 38,7 Millionen Franken Guthaben - ein für jüdische Organisationen
         «unakzeptables», weil viel zu tiefes Ergebnis. 

 

  • 3. Oktober 1996
    Eine Klage von Naziopfern gegen Schweizer Banken über 20 Milliarden 
    Dollar wird eingereicht. 

 

  • 25. Oktober 1996 

       Die «Taskforce Schweiz – Zweiter Weltkrieg» unter Botschafter Thomas Borer wird eingesetzt. 

 

  • 19. Dezember 1996 

        Der Bundesrat setzt eine unabhängige Expertenkommission unter dem Vorsitz des Schweizer
        Historikers Jean-François Bergier ein. Sie untersucht das Verhältnis der Schweiz zu Nazideutschland. 

 

  • 31. Dezember 1996
    Bundespräsident Delamuraz spricht öffentlich von «Lösegeld- 
    Erpressung» und löst in jüdischen Kreisen heftige Reaktionen aus. 

 

  • 14. Januar 1997
    Wachmann Christoph Meili macht Aktenvernichtungen in der Bankgesellschaft publik. 

     

  • 5. Februar 1997
    Die drei Schweizer Grossbanken stellen 100 Millionen Franken für einen humanitären Fonds zugunsten der Naziopfer zur Verfügung. 

 

  • 7. Mai 1997
    US-Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat wirft der Schweiz vor, mit ihrem Verhalten den Krieg verlängert zu haben. Die Taskforce reagiert sofort, der Bundesrat 15 Tage später. 

     

  • 10. März 1998
    Edgar Bronfman, der Präsident des World Jewish Congress, droht der Schweiz mit
    dem «totalen Krieg». 

     

  • 12./13. August 1998
    Schweizer Grossbanken, Sammelkläger und jüdische Organisationen schliessen einen
    Vergleich in der Höhe von über 1,25 Milliarden Dollar. 

     

  • 31. März 2011
    Das Claims Resolution Tribunal, das von Zürich aus die Verteilung der Vergleichsmilliarde vornimmt, löst seine Büros auf.
    Laut Kritikern fanden sich nicht genügend berechtigte Antragsteller, sodass die Vergabekriterien laufend aufgeweicht wurden.
    Beilage 3.2: Swiss Banks Settlement Fund Distribution 

     

  • 21. Juli 2017: 
    Anspruchsberechtigte Inhaber von «Nachrichtenlosen Vermögen»: 720 Mio. $ 
    bezahlt wurde effektiv: 1285 Mio. $, entspricht beinahe dem doppelten Betrag. 

    In Anbetracht, dass sich die Schweizer Banken mit der Untersuchung und Abklärungen der Vorkriegskontos, so lange, so schwergetan haben, geht der Vergleich selbstverständlich in Ordnung. 

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9. Juni 2020
Die nachfolgende Leserdiskussion beinhaltete u.a. die folgenden Texte: 

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ChristophMeili   09.06.2020 - 12:20
«Das ist genau der Grund, warum ich vor 23 Jahren mit Ed Fagan eine Klage in die USA genommen habe, um so den Filz in der Schweiz zu umgehen. Und es hatte geklappt. Natürlich wehren sich die Politiker und wollen eine Vereinfachung für die hiesige Bevölkerung verhindern. Wir brauchen Sammelklagen auch hier, so kann auch der kleine Mann gewinnen gegen Gross- Konzerne.» 

​

erwinstaub        09.06.2020 - 13:22
«Es handelte sich um eine beabsichtigte Vernichtung von EIBA «Eidgenössischen Bank» Akte, einer Holding, durch den SBG- Archivar (nicht um solche der SBG).
Gemäss Bankengesetz ist einer Holding das Bankengeschäft verwehrt. 

Somit konnten auch keine Kundendaten gefunden, bzw. entwendet werden.
Was von Herrn Meili unrechtmässig gestohlen wurde, waren Berliner-Liegenschaftsunterlagen, die sich im Eigenbesitz von EIBA befanden. 

Trotz seinerzeitiger, klarer SBG-Pressemeldung wird immer noch weltweit das Gegenteil behauptet! 

Wie naiv und dumm eigentlich die SP und SRF mit ihrer Linkspolitik sind, zeigt sich darin, dass sie in Berlin untersuchen wollten, ob mit den EIBA-Liegenschaften in Berlin alles mit rechten Dingen zugegangen sei.
Das Gegenteil war der Fall: gewisse Gebäude wurden vom DDR- Staat für öffentliche Zwecke willkürlich enteignet. Aus Bank- Gesamtinteresse wurde aber auf eine Klage gegen Deutschland verzichtet. 

Die jüdische Gemeinschaft hatte bei der Vereinigung von Deutschland O-W natürlich schon mehrfach die Eigentumstitel aller Liegenschaften in Berlin, akribisch überprüft."


Die SP-Partei und das SRF wollten also mit ihrem Besuch in Berlin überheblich mehr herausfinden als die jüdische Gemeinschaft vor Ort. Aus meiner Sich ein abstossendes Armutszeugnis (geistig und ideologisch) der SP und von SRF! 

​​​

Viel gravierender als die Zahlung fiel der dadurch entstandene, weltweite Reputationsschaden für die Schweizer Banken ins Gewicht.

Warum in diesem Zusammenhang aber Herr Chr. Meili immer noch als Held herumgereicht wird, erscheint makaber. 

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Und was Entschied die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung gegen

Christopher Meili vom 24.09.1997?

"Der Angeschuldigte lebt heute in den USA an einem Ort, welcher von seinem Rechtsanwalt

Ed Fagan geheimgehalten wird. Es ist kaum anzunehmen, dass er in nächster Zeit in die

Schweiz zurückkehren wird. Aus diesem Grund rechtfertigt es sich, die dem Angeschuldigten

aufzuerlegenden Kosten infolge offensichtlicher Uneinbringlichkeit definitiv abzuschreiben"

​

"Die Untersuchung wird eingestellt".

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Unterlagen

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3.1 Film Whistleblower.pdf

3.2 Holocost Distribution Stats.pdf

3.3 Meili - Korrespondenz Th. Borer.pdf

3.4 Rolle EIBA - Prof. J. Tanner.pdf

3.5 Nachrichtenloses Vermögen SoZeit.pdf

3.6 CH-Banken auf der Anklagebank.pdf

3.7 Steueroasen2.pdf

3.8 www.meili-story.ch.pdf

3.9 EIBA Geschichte.pdf

​

 

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