2. Bilaterale Verträge Rahmenabkommen CH - EU
Abstract
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Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist eine heikle Angelegenheit.
Jeder gesund denkender Schweizer Bürger muss dieses Konstrukt eigentlich ablehnen.
Diese Auffassung speist sich aus folgenden Gründen:
In der «Sonntags Zeitung» vom 9.8.20 ist zu lesen: «Integrationskurse für Schweizer: Experte fordert,
dass sich Schweizer anpassen müssen“! Müssen wir das wirklich?
Hier geht es nämlich um das kulturelle und soziale Miteinander von Schweizern und Migranten,
wie wir unsere moderne multikulturelle Gesellschaft neu gestalten müssen.
Die Einwanderungsquote der Schweiz ist in keinem anderen Land, ausser Luxemburg, so hoch!
In etwas mehr als 20 Jahren sind über zwei Millionen Menschen zugezogen!
Jährlich kommt eine Anzahl von Menschen in die kleine Schweiz von der Grössenordnung der Stadt Biel, 60 Prozent davon aus EU-Ländern. Die Personenfreizügigkeit hat dazu geführt, dass die Schweizer Bevölkerung über 21 Prozent gewachsen ist von 7,17 Millionen auf 8,67 Millionen im Jahr 2020.
Bald wird die 10 Millionen Grenze erreicht!
Ein Blick auf die Zuwanderungszahlen macht Folgendes deutlich:
Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, die den
internationalen Handelsverkehr durch Länderabkommen regelt,
sind an hiesigen Schulen Kinder mit Migrationshintergrund bereits in der Mehrheit!
Dadurch ist zu erkennen, dass sich unsere Schweizer Kultur auf dem Weg
in eine "Minderheitsgesellschaft" befindet!
In manchen Zürcher Vorortsgemeinden sprechen über 80 Prozent der Schüler zu Hause kein Deutsch.
Im Kanton Genf haben 60 Prozent der Einwohner Eltern, die ausserhalb der Schweiz geboren sind.
International gibt es kaum Länder, die im Verhältnis zur Einwohnerzahl mehr Migranten zählen.
Erstaunlicherweise beziehen etwa 80 % der Asylbewerber in der Schweiz Sozialhilfe,
denn Asylanten haben Arbeitsbeschränkungen. Diese Sozialhilfe muss von uns Schweizern bezahlt werden.
Nun behauptet die Sonntags Zeitung, Alteingesessene müssten sich besser auf die Situation einstellen!
Sie schlägt als Lösung „Integrationskurse für Schweizer“ vor.
„Sprachkurse anstatt für Schwyzerdütsch nun für Kurdisch, Türkisch oder Sudanesisch" oder wie darf der Leser das verstehen?
Denn da behauptet ein Redakteur, wenn sich Einheimische nicht anpassen würden, würden sie zu
Verlierern im eigenen Land, denn durch die schwindende Geburtenrate werden Schweizer bald in der Minderheit sein! Davon sind wir nicht weit entfernt, denn Migrantenkinder sind in der Gruppe
der unter Sechsjährigen bereits in der Mehrheit.
Während die Schweizerischen Gewohnheiten, die Eigenarten und die Kultur allmählich schwinden, erwarten Organe wie Bundesrat, Parteien, Wirtschafts-organisationen - wie Economiesuisse, Avenir Suisse, Zürcher Handelskammer und einige Grossunternehmen – dass wir Schweizer/innen trotz allem die steigenden Sozialkosten klaglos mit unseren persönlichen Steuern vollumfänglich finanzieren.
Zur Belohnung für diese Stillhaltetaktik dürfen wir noch Integrationskurse besuchen, um die
verschleierten Gattinnen der Asylanten und die oft gewaltbereiten jugendlichen Einwanderer besser
zu verstehen, die ihre heimatliche Kultur und Gepflogenheiten stets mit importieren, ganz gleich,
ob das in unsere demokratischen lokalen Verhältnisse passt.
Was nun der Begriff „Integration“ eigentlich per definitionem aussagen will, hat der Redakteur der Sonntags Zeitung sich anscheinend nicht gefragt.
Den Einwanderern geht es in der Schweiz jedoch nachweislich um das gute Leben und das Geld,
also weniger um die eigene Kultur, die sie zwangsläufig mitbringen und hier importieren.
Einerseits wird die Schweiz nicht auf Dauer die Armutsprobleme von Einwanderern grosszügig lösen können, wenn die Schweizer/innen immer weniger werden, oder!. Andererseits löst Migration grundsätzlich nicht die Hunger- und Armutskrisen, beziehungsweise die politisch vorherrschenden Situation in der Welt.
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Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat am 11.2.2025 entschieden,
den EU-Unterwerfungsvertrag NICHT dem Ständemehr zur Abstimmung vorzulegen!
Die Parteien, mit Ausnahme der SVP, zeigen ihre wahren Gesichter:
FDP, Mitte, SP und die grünen Parteien wollen die Schweiz an die Krisen-EU ausliefern: Die Schweiz soll automatisch bestehendes und alles zukünftige EU-Recht und damit die gesamte EU-Bürokratie übernehmen
Die Kantone und die Gemeinden, die ebenfalls von diesem Vertrag betroffen sind, haben nichts mehr zu sagen!
Und das letzte Wort hat künftig der Europäische Gerichtshof – nicht mehr wir Schweizerinnen und Schweizer mit ihrem demokratischen, schweizerischen Wahlrecht!!
Der vorgesehene EU-Unterwerfungsvertrag hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Unternehmen.
Die EU-Bürokratiewelle rollt auf die Schweiz zu! Bürokratie Bombe aus Brüssel!
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Diese EU-Verhandlungsunterlagen (aka Rahmenvertrag) sind da. Dick, dicht, detailverliebt.
Zusammengefasst: Stellen Sie sich vor: 2’228 Seiten Haupttext, über 20’000 Seiten an angehängten Verordnungen, dazu Tausende Querverweise und über 300 benannte Gesetze!
Diese EU-Vertragsunterlagen sind analysiert – und was dabei herauskam, ist ebenso verrückt wie ernüchternd. Das ist kein gewöhnlicher Handelsvertrag – sondern ein feinmaschiges Regelwerk, das selbst Juristen an
ihre Grenzen bringt. Und doch soll es als "alternativlos" und rein vorteilhaft verkauft werden?
Und ganz schön folgenreich mit weiteren Gesetzen, die noch kommen werden.
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Fazit: Dieses Dossier ist ultimativ "undemokratisch", da der Schweizer Bürger (und
Politiker) diesen Vertrag in der Gesamtheit und Komplexität schlicht nicht
verarbeiten kann. Zudem ist es verstörend und der Schweizer Demokratie nicht
würdig, wenn der Bundesrat diese Verträge auf 900 Seiten als alternativlos und
nur mit Vorteilen für die Schweiz bedichtet.
Was muten die EU-Turbo den KMU-Unternehmen und uns Schweizern zu??
2’228 Seiten
So dick ist das Dossier. Wer sich da durcharbeiten will, muss seine Sommerferien opfern.
2’376 Strukturüberschriften
Alle paar Absätze eine neue Überschrift. Klingt nach Struktur, fühlt sich an wie ein Irrgarten mit
Wegweisern im Kreis.
5’078 Querverweise
Das Dossier liebt es, sich selbst zu zitieren. Wer den Faden behalten will, braucht ein sehr gutes
Gedächtnis – oder eine Datenbank.
121 Verordnungen tauchen mehrfach auf (davon 105 EU und 16 Schweiz)
Gleicher Titel, andere Bedeutung – je nach Kontext. Klingt nach juristischem Puzzle, ist aber eher
ein Minenfeld.
10’024 Seiten müssen kontextabhängig interpretiert werden (davon 9’098 EU und 926 Schweiz)
Wer wird dies lesen was da drin steht?
307 insgesamt benannte Verordnungen (davon 279 EU und 28 Schweiz)
So viele Male greift das Dokument auf EU und Schweizer Recht zu. Technisch? Vielleicht. Politisch?
Garantiert.
20’897 Seiten an Verordnungstexten (davon 17’968 EU und 2’929 Schweiz)
So viel Sekundärlektüre hängt dran. Der Stapel Papier den man lesen müsste ist über 2m hoch
Das ist keine technische Vorlage oder “nur ein Handelsvertrag (Iganazio Cassis)".
Das ist ein Systemwechsel im Kleingedruckten.
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Wer sagt, hier gehe es nur um "Rechtsklarheit", hat das Dossier nicht gelesen – oder nicht verstanden!
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Der geplante EU-Monstervertrag!
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Die Schweiz, bzw. die Unternehmen, muss 150 EU-Richtlinien in unsere Gesetze übernehmen – und dazu alle künftigen Gesetze und die Bürokratie der EU!
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Die Schweiz verpflichtet sich zusätzlich in einem Extra-Gesetz noch zu regelmässigen Milliardenzahlungen an Brüssel!​
Die EU-Turbos im Parlament wissen: Die Schweizer Bevölkerung hat wenig Lust, sich der Krisen-EU mit all ihren Regulierungen und Gesetzen auszuliefern. Darum wollen sie nun den EU-Vertrag an den Kantonen vorbeischmugeln. Und dies, obwohl der Vertrag die verfassungsmässigen Kompetenzen von Volk und Kantonen massiv einschränkt. So ist man es von der EU gewohnt: Das Volk hat nichts zu sagen!
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Jede Person, die ein KMU betreibt oder eine neue Gesellschaft gründet, hätte diese «freiwillig übernommenen Gesetze» selbstverständlich zwingend zu studieren und mit zusätzlichen Juristen kostspielig nachzuvollziehen
und mit entsprechenden Formularen und Bestätigungen täglich zu belegen.
Dadurch werden sich die Gestehungskosten der Produkte oder der erbrachten Dienstleistungen entsprechen erhöhen, sprich, sie werden für die Kunden markant teurer werden.
Würden Sie das als Schweizer Unternehmer wollen? Die USA, China, Indien oder sonst ein Lieferland in
die EU sind jedenfalls von keiner derartigen Bürokratie-Lawine betroffen.
Die politischen Eliten wollen durchregieren – ohne das lästige Volk!
Von der SP und den grünen Parteien war nichts anderes zu erwarten: Sie wollen schon lange in die EU!
Auch die FDP-Vertreter sind voll auf EU-Linie: Sie wollen insbesondere die Personenfreizügigkeit um
jeden Preis erhalten – obwohl die masslose Zuwanderung unserem Land und unserer Bevölkerung schadet.
Beschämend ist aber speziell das Verhalten der Mitte-Partei:
Sie steht nicht mehr ein für die kleineren Kantone, die Landbevölkerung und für das Ständemehr der Kantone.
Dabei war es die ehemalige CVP, die unseren föderalistischen Aufbau und die damit verbundenen Volksrechte damals erkämpfte. Aber die orientierungslose Mitte von heute kümmert sich nicht mehr um die föderalistische Errungenschaft und den Zusammenhalt unseres Landes.
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Weiter in dieser Sache: Die unglaublichste neueste EU-Story vom 20. Dezember 2024
​Viola Amherds BR Abschieds-Show - Der <<Tag grosser Freude>>
​Eine Mehrheit im Bundesrat schuf die Voraussetzung für den von den Medien danach so wortreich hochgejubelten Besuch der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Dezember 2024
in Bern.
Ziel dabei war offensichtlich, mittels plakativer, tausendfach verbreiteter Umarmung von der Leyens
mit der- wenige Tag später ihren Rücktritt ankündigenden - Bundespräsidentin Viola Amherd den «erfolgreichen Abschluss» der Verhandlungen um den Rahmenvertrag 2.0 zwischen der Schweiz
und der EU gebührend in Szene zu setzen.
Der Luzerner Nationalrat Franz Grüter, Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats, hat recherchiert, wie dieser Besuch im einzelnen vorbereitet und inszeniert worden ist. Sein Bericht darüber illustriert die Haltung der EU der Schweiz gegenüber derart augenfällig, dass die Schweizerzeit-Redaktion diesen Bericht den Lesern des «Brisant»-Kommentars im Wortlaut wiederzugeben sich entschlossen hat.
Franz Grüters Bericht im Wortlaut:
“Frau von der Leyen sprach von einem «Tag grosser Freude». Das kann ich verstehen.
Wer es schafft, jemandem einen solchen Vertrag anzudrehen, der kann sich in der Tat freuen.
Worauf läuft dieser Unterwerfungsvertrag hinaus?
Wir Schweizer sollen künftig nichts mehr zu sagen haben und dafür noch Milliarden Franken nach Brüssel überweisen. Da kann sich die EU tatsächlich freuen - wir weniger.
Es ist hoch interessant und bezeichnend, wie dieser Bundesratsentscheid am 20. Dezember 2024 zustande gekommen ist.
Die Bundesräte haben den ausgehandelten Vertragstext gar nicht zu sehen bekommen, sondern nur eine Zusammenfassung. Und zwar am Donnerstagnachmittag vor der Bundesratssitzung, welche am Freitagmorgen stattfand. Sie haben richtig gelesen: Am Donnerstagnachmittag erhalten die Damen und Herren Bundesräte ein paar mickrige Unterlagen und am Freitagmorgen wird bereits entschieden.
Da wird in der Schweiz jeder Handyvertrag sorgfältiger studiert.
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Unterwürfige Verhandlungen
Man muss sich das vorstellen: Der Bundesrat sagt Ja zum folgenreichsten Vertrag der Schweiz, ohne diesen Vertrag je gelesen zu haben. Das ist ein Riesen- Skandal.
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Offenbar ist dieser Bundesrat fest entschlossen, unsere Demokratie und Unabhängigkeit zu entsorgen. Damit wir uns richtig verstehen: Wenn ich vom «Bundesrat» spreche, dann gibt es zwei löbliche Ausnahmen, und ich danke Guy Parmelin und Albert Rösti, dass sie sich gegen diesen Unterwerfungsvertrag wehren. Sie dürfen sich leider nicht öffentlich dazu äussern.
Doch zurück zu dieser ominösen Bundesratssitzung vom 20. Dezember. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen forderte, dass der Bundesrat zuerst entscheidet und sie erst dann in das Flugzeug nach Bern steigt. Deshalb wurde die Bundesratssitzung extra um eine Stunde auf acht Uhr vorverlegt. Das sind demütigende Vorgaben und unser Bundesrat macht brav mit. Man kann sich vorstellen, mit welcher Unterwürfigkeit der Bundesrat insgesamt mit der EU verhandelt hat.
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Und zu guter Letzt verlangte die EU-Kommissionspräsidentin, dass es bei ihrem Besuch keine Medienkonferenz geben dürfe. Man wollte offenbar keine kritischen Fragen von Journalisten.
Das ist ein Vorgeschmack, wie es in der EU zu- und hergeht: Hinter verschlossenen Türen entscheidet eine kleine Elite, Kritik ist unerwünscht und bitte keine lästige demokratische Mitbestimmung.
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Und die Schlussfolgerungen von Nationalrat Franz Grüter lauten:
Die EU ist ein sinkendes Schiff und befindet sich in ihrer grössten Krise.
Die EU befindet sich in ihrer grössten Krise seit ihrer Gründung.
Einer der Hauptgründe ist die unglaubliche Regulierungswut und ihre Verschuldung!
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Vor fünf Jahren trat Frau von der Leyen gemeinsam mit der Klima-Aktivistin Greta Thunberg auf und
präsentierte ihr Klimaschutz-Monstrum, den sogenannten Green Deal.
Wissen Sie, wie viele Seiten Vorschriften dieser Green Deal umfasst? Ebenfalls 14'000 Seiten!!
Wie soll hier eine Firma noch vernünftig zu akzeptablen Kosten arbeiten können? Für die Bürokratie?
Der Chef des grössten deutschen Chemie-Unternehmens BASF sagt, das «regulatorische Umfeld in Europa» mache es für die Wirtschaft immer schwieriger. Mit Europa meint er natürlich die EU.
Und wir sollen dort mitmachen und die ganze Sauce übernehmen?
Zum Green Deal gehört, dass ab 2035 die Verbrennungsmotoren in der EU verboten sind.
Die Realität sieht so aus, dass diese EU-Politik gerade die deutsche Automobilindustrie zerstört, zehntausende Menschen verlieren ihre Arbeit.
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Und das soll unsere gloriose Schweizer-Zukunft sein??
Mit anderen Worten: Von Rahmenvertrag, von bilateralem Ausgleich, keine Spur!
Die EU diktiert der Schweiz Unterwerfung. Damit Brüssel unser Land um so hemmungsloser ausbeuten kann. Auf Widerstand aus dem Bundeshaus warten wir noch - vergeblich?”
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Wisse: Die EU liefert mehr in die Schweiz, als wir in die EU exportieren!
Wer muss wen dafür bezahlen? Hier werden die Tatbestände wissentlich verkehrt!!
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Erweitert wird dieses Spiel durch den Bundesrats-Beschluss von anfangs Mai 2025 – der allem widerspricht, was die schweizerischen Institutionen bisher so grandios gemacht hat.
In der alten, 1874 totalrevidierten Bundesverfassung, die bis 1999 galt, hiess es in Artikel 1:
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«Die durch gegenwärtigen Bund vereinigten Völkerschaften der dreiundzwanzig souveränen Kantone, als: Zürich, Bern, Luzern, (…), bilden in ihrer Gesamtheit die schweizerische Eidgenossenschaft».
Es wurden also die Kantone noch vor dem Volk genannt, was historisch korrekt ist: Die Eidgenossenschaft entstand im 13. Jahrhundert als Bund von drei autonomen Orten: Uri, Schwyz und Unterwalden.
Wer das Ständemehr in so wichtigen Fragen wie den neuen Rahmenverträge, die einen Teil unserer Souveränität an Brüssel übergeben, für überflüssig hält, verkennt die institutionelle Prioritätenordnung der Schweiz. Für Geschichte hat er ohnehin keinen Sinn. Denn auch in der seit 2000 geltenden neuen Bundesverfassung legt Artikel 1 immer noch fest:
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«Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern (…) bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft».
Mit anderen Worten, kurios, falsch, geschichtsblind: So hat der Bundesrat entschieden.
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Wenn man schon nur die Herkunft der einzelnen Bundesräte anschaut und sie in den Kontext der
schweizerischen Geschichte stellt, fallen einige Merkwürdigkeiten auf:
1. Beat Jans kommt aus Basel-Stadt. Das ist ein Kanton, dessen seinerzeit herrschenden Konservativen 1833
lieber das ganze Baselbiet aufgaben, als dass sie den einstigen Untertanen in Liestal, Gelterkinden und
Pratteln die politische Gleichberechtigung gewährt hätten. Man zog es vor, allein und souverän in der
reichen Stadt zu bleiben. Föderalismus vor Demokratie. Für rund 100 weitere Jahre blieb Basel-Stadt
eine Hochburg der Fetisch-Föderalisten, was auch ihr Verhältnis zur Eidgenossenschaft bestimmte:
Basel-Stadt First. Schweiz? Nur, falls die Schwaben kommen.
Kurz: Wenn Jans hier den föderalistischen Kern seiner Stadt ignoriert hat, dann liegt das erstens daran, dass
er als ein Euroturbo gilt: EU-First – und dann lange nichts mehr. Und zweitens, dass er ein Sozialdemokrat
ist.Seine Partei setzte schon immer auf den Zentralismus. Früher wollte man alles an Bern delegieren,
heute alles an Brüssel (oder die Uno). Mit der DNA von Basel hat sein Votum allerdings gar nichts zu tun.
2. Elisabeth Baume-Schneider stammt aus einem Kanton, den es nur gibt, weil die Schweizer sowohl Demo-
kraten als auch Föderalisten sind. Hätten sie in den 1970er Jahren den Föderalismus so geringgeschätzt wie
sie, wäre Baume-Schneider heute noch eine Bernerin. Ob ihr Entscheid also im Interesse des Juras ist?
Man bezweifelt es. Auch hier kam die Partei zuerst, erst dann der Kanton.
3. Martin Pfister. Eine epochale Enttäuschung. Ausgerechnet der Mann, der eine sehr lesenswerte akademische
Abschlussarbeit über den einstigen Erz-Föderalisten Philipp Etter (Bundesrat der CVP von 1934 bis 1959)
verfasst hat, verrät das Erbe seines Untersuchungsgegenstandes. Natürlich auch jenes seiner Partei – und
seines Kantons Zug. Auch hier gilt, was über den Jura gesagt wird: Kaum ein Kanton hat mehr Nutzen daraus
gezogen, dass es den schweizerischen Föderalismus gibt. Oder fände es Pfister in Ordnung, wenn wir bei
einer Abstimmung über die materielle Steuerharmonisierung das Ständemehr ausschalteten (weil das etwa
die EU wünschte, was künftig durchaus denkbar ist)?
3. Ignazio Cassis. Es fehlen die Worte. Nur so viel: Das Tessin hätte sich wohl zu Napoleons Zeiten nie für die
Eidgenossenschaft entschieden, wäre Cassis ihr Bundesrat gewesen. Ohne Föderalismus wäre der faktische
Beitritt des einstigen Untertanengebiets zur Schweiz nie in Frage gekommen. Cassis sollte wieder einmal ein
Schweizer Geschichtsbuch lesen.
Kernfrage: welche selbständige Person würde einen solchen lebenswichtigen Vertrag, der über Jahrzehnte unsere Schweizer Wirtschaft einengen und bürokratisieren würde, "UNGELESEN" übernehmen!!
Entschuldigung der Ausdruck: Das sind unfähige Trottel, die man abwählen muss! Einfach unglaublich!
Ich kenne in meinem Bekanntenkreis niemand, der weder für sich, noch für Dritte so handeln würde!!
Und im Übrigen: Die EU liefert mehr Güter und Dienstleistungen in die Schweiz, als wir in die EU!!
Die Schweiz ist ihr viertgrösster EU-Export-Handelspartner.
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Die EU (und D) profitiert von uns! Und wir sollen dafür NOCH ZUSÄTZLICH EU-Entwicklungshilfe leisten?
Von was wird überhaupt geredet und verhandelt? Wer will sich auf so etwas einlassen??
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Die Mehrzahl der EU-Länder haben höchst diffuse und wacklige Regierungen!
Ich frage mich, in welcher Welt die EU-Befürworter leben? Fast 3 Millionen Arbeitslose und ständig steigende Lebenshaltungskosten in Deutschland! Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird Deutschland im Jahr 2025 das schwächste Wirtschaftswachstum unter allen Industrieländern verzeichnen. Ein Gebilde, dem wir uns anschliessen sollten?
Deutschlands Wohlstand ist nicht nur gefährdet sondern löst sich gerade auf!
Die Arbeitnehmer und Konsumenten spüren zunehmend die Negativ-Spirale ( siehe Chemie, Stahl/ Metall und Maschinenbau oder auch VW). Dies durch eine völlig verfehlte Wirtschaftspolitik der CDU und der Ampel.
Die existierenden positiven EU-Aussagen sind deshalb nur als dreist zu bezeichnen!
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Warum müssen wir wege eines Handelsvertrags Milliarden-Beträge für EU-Entwicklungshilfe leisten?
Ich kenne kein einziges Land, das einen solchen Handelsvertrag aufoktroyiert bekommen hätte!!
Um es deutlich zu sagen: Ich stemme mich mit aller Kraft gegen diesen "Unterwerfungsvertrag"!
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Seit Juni 2025 ist es schwarz auf weiss: Schweizer Steuerzahler soll jährlich 350 Millionen Franken nach Brüssel schicken, zusammen mit anderen Beiträgen total CHF 1.3 Milliarden p.a.!
Vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2036 sollen die Schweizer Steuerzahler jährlich 350 Millionen Franken nach Brüssel schicken, also 2,1 Milliarden Franken in der sogenannten Beitragsperiode. So steht es in den
EU-Verträgen, die der Bundesrat am Freitag nach langer Geheimniskrämerei veröffentlichen will.
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Noch bevor die Landesregierung tagt, hat die EU-Kommission die Verträge bereits publiziert.
Die Schweiz wird sich an die Dominanz und an das Vorpreschen der Kommission in Brüssel ohnehin gewöhnen müssen, wenn die Stimmbevölkerung den Verträgen zustimmen sollte. In vielen wichtigen Bereichen wie der Zuwanderung oder dem Strom kann das Stimmvolk zwar weiterhin abstimmen. Wenn es aber nicht so entscheidet, wie es die EU-Kommission wünscht, wird die Schweiz gebüsst.
Die jährlich 350 Millionen Franken sollen – wie das ganze Vertragswerk – nicht einmal dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Das heisst: Die Bürger müssen innerhalb von hundert Tagen 50.000 Unterschriften zustande bringen, wenn sie mit der Riesenausgabe von gesamthaft 2,1 Milliarden Franken nicht einverstanden sind.
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Ein Beispiel: Jan 2025: Eine Legislaturperiode lang hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gebraucht, um unter dem Schlachtruf des Green Deals die Wirtschaft in den Mitgliedsländern zu dirigieren, zu regulieren und leider am Ende auch zu strangulieren. Allein 2023 gab es 370 neue EU-Gesetze, das ist mehr als eines am Tag.Hier hat sich ein Beamtenapparat ausgetobt, dass es eine Lust war.
Inzwischen merkt die Präsidentin, dass das Gegenteil von «gut» «gutgemeint» ist.
Ist sich der Bundesrat bewusst, dass jedes CH-Unternehmen sich diesen Schwall von Verordnungen -
NUR SCHON ZU DIESEM THEMA - ansehen müsste und sich Gedanken über die Umsetzung im eigenen Unternehmen machen müsste mit den entsprechenden Kosten und FOLGEKOSTEN??
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Meine Unternehmensfreunde in Deutschland belobigen die Schweiz, dass sie diesem Regime
NICHT UNTERWORFEN SIND! PRAKTIKER UND KEINE THEORETIKER.
Ich bin offen für Vorschläge aus linken und grünen Kreisen, wie auch von EU-Turbos, wie ein KMU
diese Anforderungen bewältigen könnte (Mitarbeiter - Sachkenntnisse - Kosten - IT-Integration - Repporting usw). Bürokratie hoch Zwei!!
Ich Zweifle öffentlich am Verstand der ignoranten Euro-Befürworten, die offenbar keine Ahnung von wirtschaftlichen Zusammenhänge haben und rein politisch/ideologisch argumentieren.
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"Warum Einwanderung NICHT die globale Armut löst!" zeigt das nachfolgende Video ganz deutlich auf. https://vimeo.com/manage/videos/523903986/91126c9c39
Es wurde leider auf dem YouTube Kanal zensiert und entfernt, daher hier zitiert über Vimeo.
Der Youtube-Kanal hat sich politisch sehr verändert, wie man leicht erkennt.
Billionen Weltbürger leben von weniger als 5 USD am Tage. Der Kanal www.numbersUSA.org zeigt
anhand von bunten Kugeln wie die Einwanderung in reichere Nationen nur einen Tropfen auf den heissen Stein darstellt, der nie das Problem lösen kann.
Um längerfristig etwas zu bewirken, muss Hilfe zur Selbsthilfe in den Ländern vor Ort erfolgen!
Wenn wir die Rechtssituation von Schweizer Bürgern weiter prüfen, erwartet die EU nun auch noch, dass wir nicht nur die Personenfreizügigkeit für die Ostblockstaaten gewähren, sondern auch noch die bekanntermassen «korrupten» EU-Ostblock-Mitglieder wie Ungarn, Kroatien etc. mitfinanzieren mit Kohäsionszahlungen in Mio.-Höhe, wie im August 2022 bereits geschehen!
Anscheinend ist einer Machtelite in unserer Schweiz daran gelegen, uns abzuschaffen und das Vorhaben auch noch mit unserem Schweizer Franken zu finanzieren. Das ist Verrat an der ganzen
Schweizer Nation durch den Bundesrat, das Parlament und die politischen Parteien.
Auf der Weltausstellung von 1992 in Sevilla, Spanien, konnte man die erstaunliche Devise -
«La Suisse n’existe pas» lesen und über das Selbstbewusstsein der Schweizer Nation überrascht staunen!
Da muss man sich fragen, welche Drahtzieher hinter solchen Machenschaften stecken.
Nun möchte die europäische Union auch noch die Schweiz in diese finanziell schwächelnde Gruppe integrieren, um natürlich Mitgliedsgelder zu kassieren und einen Staat mehr zum Abbau der europaweiten Schuldenkrise zu veranlassen.
Die europäische Union verstrickt sich immer mehr in eine Schutzzollpolitik und dazu eine gemeinsame Verschuldung, um ärmere EU-Länder zu entlasten, die sich selber in die Krise manövriert haben und nicht zum Wachstum, allenfalls nur zum Extremtourismus beitragen, der für die Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft und den eigenen industriellen Aufbau fatale Folgen hat.
Schulden des Staates sind immer von den Steuerzahlern aufzubringen und das wird die Nachfolgegenerationen in den EU-Ländern schwer treffen, wenn diese Staaten in eine Wirtschaftskrise geraten.
Staatsverschuldung funktioniert genauso wie das illegale Drucken von Geld ohne Gegenwert, denn die hoch verschuldeten EU-Länder, können diese Schulden nie bewältigen. Darüber hinaus pflegt die EU auch noch den längst überkommenen Aberglauben, dass die Wettbewerbsfähigkeit durch Schutzzölle gefördert werden müsse, wobei es längst erwiesen ist, dass die freie Marktwirtschaft die einzige Form ist, wie der Kapitalismus funktionieren kann.
Dieser „finanzielle Sozialismus der EU“ wird erst enden, wenn Deutschland das Geld ausgeht, steigende Sozialkosten und Migranten und Flüchtlinge zu finanzieren.
Die EU hat bisher noch keine neuen tragfähigen Werte geschaffen, sondern immer nur in der Schuldensuppe herumgerührt. Auf Deutschland werden sozial und wirtschaftlich knallharte Zeiten zukommen, wenn das so bleibt, denn die Wohlfahrt des Staates erweist sich letzten Endes als Achterbahn.
Während die Immigranten die Schweiz für eine Oase halten, in der Bergbauern friedlich neben Bankern existieren, zeigt ein Blick auf das Bruttoinlandsprodukt die Realität.
Das BIP – Wachstum pro Erwerbstätigem beträgt aktuell nur 0,5 %.
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Für Unternehmer/innen in EU Ländern bringt die Europäische Union nur Nachteile, denn bürokratische Auflagen in Bezug auf Verhaltensregeln und die Abrechnung von Mitarbeitern kosten hohen Zeitaufwand und verursachen heftige Nachzahlungen bei Nichtbeachtung.
Kleinere Unternehmen haben keine Kapazitäten an Personal und Fachkräften, die sich um so etwas
in allen Einzelheiten kümmern können. Ich kenne D-Unternehmen, die bitterlich klagen.
Der Amtsschimmel der EU hat sich für die Mitgliedstaaten nur als äusserst kostspielig lästig erwiesen, wieso sollte dann die Schweiz diesem Verein freiwillig beitreten?
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Die Fakten (25.6.25): Die neuen Rahmenverträge mit der EU erleichtern den Familiennachzug.
Sogar die Grosseltern und Schwiegereltern können auf unsere Kosten (mit unseren Steuergeldern) kommen. Warum das wichtig ist: Diese Verträge sind so miserabel, dass man sich fragt, wie in aller Welt man sie verteidigen kann. Seit etwa sechs Monaten klopfen sich die Schweizer Diplomaten gegenseitig auf die Schultern, sie loben sich, sie preisen sich, sie halten sich für die besten Diplomaten der Welt:
- Sie hätten sehr gut verhandelt, teilen sie uns mit: hart, brutal, unnachgiebig, so dass sich die EU-Leute wohl
jedes Mal nach einem solchen Stahlbad nach den Wellness-Ferien sehnten. Wie man hört, nahm die
Burn-out-Rate in Brüssel unter EU-Funktionären zu.
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- Selbst ihr Chef Ignazio Cassis, dieser arme Bundesrat, der es sich hat bieten lassen müssen, dass Hunderte
seiner unloyalen Mitarbeiter sich in einem Brief über seine Politik beschwerten (natürlich ging es um Israel),
selbst dieser Bundesrat, der also keinen Grund dazu hätte, seinen Diplomaten speziell zu vertrauen, singt
Hymnen und Choräle: «Die Verträge mit der EU sind das maximal Mögliche», sagte er in der NZZ.
Maximal möglich? Wenn das so ist, dann sind diese Verträge maximal schlecht –
wie ein Artikel der NZZ beweist, der am Mi 25.6.2025 erschienen ist. Er ist Pflichtlektüre - Text unten.
Katharina Fontana hat das Dossier der Personenfreizügigkeit untersucht, wo die Schweizer ihre Haut angeblich
so teuer verkauft haben: Zwar übernehme man die Unionsbürger-Richtlinie (was schlimm genug ist), aber eben nur «massgeschneidert», sagt der Bundesrat.
Massgeschneidert für wen? Für die Schweizer oder für alle Ausländer, die gerne in unser Land ziehen würden, wenn nötig, auch ohne Arbeitsvertrag?
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3 Punkte, 3 Skandale:
In der EU gilt, dass alle EU-Bürger und deren Familien nach fünf Jahren das Recht erhalten, auf immer in jedem EU-Land ihrer Wahl zu bleiben – ob sie nun arbeiten oder nicht.
Konkret: Ein Rumäne, der nach Deutschland zieht, kann sich nach fünf Jahren Aufenthalt hier unbefristet niederlassen. Diese Option büsst der Rumäne nur ein, wenn er für zwei Jahre wegzieht. Sollte er Sozialhilfe beziehen, sollte er arbeitslos werden: Das alles ist kein Hinderungsgrund für einen Daueraufenthalt.
Wenn man daran denkt, um wieviel höher die deutsche Sozialhilfe im Unterschied zur rumänischen liegt, kann man wohl von einer gewissen Anreizstruktur reden – die manche Rumänen dazu bewegen dürfte, sich nach Deutschland aufzumachen. Und selbstverständlich darf er auch seine Familie mitbringen.
Weil wir die Unionsbürger-Richtlinie nun auch in unser Gesetz überführen sollen, gilt das künftig ebenso in der Schweiz – mit einer Ausnahme, auf die unsere Diplomaten besonders stolz sind:
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Sie haben ausgehandelt, dass ein EU-Bürger diesen Daueraufenthalt nur beanspruchen kann, wenn er fünf Jahre hier erwerbstätig war
Bravo! Würde man gerne ausrufen – zumal der Bundesrat uns das doch versichert.
Hier kommt der Skandal Nummer 1: Denn war heisst schon «erwerbstätig»?
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Bezieht ein EU-Bürger in diesen fünf Jahren Sozialhilfe, gilt er als offiziell «Erwerbstätiger» – erst ab sechs Monaten wird die fünf Jahres-Frist unterbrochen
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Genauso ist das der Fall, wenn er arbeitslos geworden ist und Arbeitslosengelder bekommt, auch dann bleibt er formell ein «Erwerbstätiger», solange er sich bei einem RAV einschreibt
Kurz:
Ein EU-Bürger kann mit einem Arbeitsvertrag in die Schweiz einwandern, seine ganze Familie mitbringen, dreieinhalb Jahre arbeiten, dann den Job verlieren, anderthalb Jahre nichts tun – um schliesslich den Daueraufenthalt zu erlangen. «Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt dies», hält die NZZ fest.
Um es zu wiederholen, was das heisst:
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Dieser Ausländer darf für immer in der Schweiz bleiben, – bis er gestorben ist > im CH-Sozialsystem!
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Das gleiche gilt für seine Familie. Und ob er in seinem Leben in der Schweiz je wieder arbeitet, das steht in den Sternen. Müssen muss er nicht! Wir bezahlen!
Wenn das eine «gewichtige Ausnahme» ist, wie sich der Bundesrat ausdrückt, die unsere Diplomaten da unter Aufbringung all ihrer Chuzpe erreicht haben, dann heisse ich Mickey Mouse und Ignazio Cassis ist Donald Duck.
Dieses Daueraufenthaltsrecht ist nichts anderes als ein Recht auf permanente Einwanderung in eines der reichsten Länder der Welt. Wir gewähren es 450 Millionen EU-Bürgern!​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Die starke Zunahme ist nicht nur für die Schweiz und ihre demografische Entwicklung ausserordentlich, sondern auch im internationalen Vergleich.
Sie übertrifft das Wachstum in den Nachbarländern deutlich.
Besonders augenfällig ist ein Blick auf Deutschland, seinem Selbstverständnis nach immerhin ein Industriestaat und ein Einwanderungsland mit weltweiter Sogwirkung. Dort wuchs die Bevölkerung im selben Zeitraum lediglich um rund 1.1. Millionen, von 82.21 auf 83.26 Millionen, eine relative Zunahme von 1.3 Prozent.
Damit nahm die Bevölkerung der zehn Mal kleineren Schweiz um 18-mal so stark zu, wie in der Bundesrepublik. Es mutet daher uninformiert bis arrogant an, wenn offizielle deutsche Vertreter sich über unsere Masseneinwanderungs-Thematik mokieren.
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Von der politischen und wirtschaftlichen CH- Elite ist deshalb klar mehr Verzicht gefordert.
So sollte die Wirtschaft auf grössere Zuwanderungen aus dem Ausland verzichten, die sowohl «Konsequenzen für die Wohnsituation, den öV oder die Schulen» hat und letztlich auch auf unser Sozialsystem.
Die Zuwanderung muss intelligenter gesteuert werden. Sonst geht das Bewusstsein für das kaputt, was die Schweiz ausmacht: ein offener Arbeitsmarkt, tiefe Steuern, starke Unternehmen sowie Bildung und Forschung,
die ein innovatives Klima begünstigt.
Tatsache ist, wir gewähren die Masseneinwanderung faktisch der ganzen Welt. Und das geht so.
Skandal Nummer 2: Was heisst denn «Familiennachzug»?
Wie immer muss man hier das Kleingedruckte lesen, – was die meisten Stimmbürger (auch ich) in der Regel ja nicht tun, weshalb der Bundesrat wohl hofft, solch miserablen Verträge durchzubringen.
Dieses neue «Daueraufenthaltsrecht», das wir künftig mit den Rahmenverträgen akzeptieren sollen, steht ja nicht nur dem angeblich erwerbstätigen EU-Bürger zu, sondern auch seiner Familie.
Wer unter diesem vertraut klingenden Wort «Familie» und deren Nachzug die westeuropäische Kernfamilie versteht, wie sie bereits in karolingischer Zeit aufgekommen ist: zwei Eltern und deren Kinder, der hat keine Ahnung von der semantischen Fantasie, die in Brüssel – und bald auch in Bern – vorherrscht.
Gemäss Rahmenverträgen zählen zu einer «Familie»:
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Ehegatte, Kinder, Enkel (sofern noch nicht 21 Jahre alt)
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sowie die Eltern des «erwerbstätigen» EU-Bürgers,
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dann dessen Grosseltern, wenn sie von ihren Verwandten betreut werden,
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weiter die Schwiegereltern sowie deren Eltern (also die Grosseltern der Ehegattin)
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allenfalls auch noch Stiefkinder – oder sogar Onkels und Cousins, soweit sie betreut werden
Gut und gern gelangen so mit einem einzigen EU-Bürger, der dreieinhalb Jahre bei uns arbeitet, um die
dreissig Leute in unser Land, die nicht, womöglich nie arbeiten. Alles legal!
Massgeschneidert? Es ist zu fragen, was für Anzüge trögt Ignazio Cassis?
Skandal Nummer 3: Was heisst schon «EU-Bürger»?
Eine EU-Familie kann nicht nur ziemlich umfangreich sein, wie Figura sein, sondern es muss im strengen Sinne auch keine EU-Familie sein. Zumal es keine Rolle spielt, welcher Nationalität die einzelnen Familienangehörigen sind, die nachgezogen werden.
Konkret: Ein Schwede zieht in die Schweiz. Er ist mit einer Marokkanerin verheiratet, was vorkommt in Schweden, denn dieser Schwede war ursprünglich vielleicht ebenso ein Marokkaner. Diese marokkanische Ehegattin bringt ihre fünf Kinder mit, deren zwei bereits selber Kinder haben, dann denkt sie noch an ihre Eltern, die sie nun finanziell unterstützen will, womöglich gibt es noch Grosseltern, oder einen Onkel, der pflegebedürftig ist, und gemäss neuen Rahmenverträgen jetzt auch mitgebracht werden kann.
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Mit anderen Worten: ein einziger Schwede, der vielleicht für dreieinhalb Jahre in einer Bar in Schlieren unterkommt, erhält das Recht, einen ganzen marokkanischen Clan für immer in unser Land zu bringen
Wir sind irr. Man kann es nicht anders sagen!
Und wer für diese Verträge wirbt, der hat ein sehr eigenwilliges Verständnis von «nationalem Interesse».
Seit 1848 leisteten die Bundesräte, nachdem sie gewählt worden waren, diesen Amtseid:
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«Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen, die Verfassung und Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wahren, die Unabhängigkeit des Vaterlandes, die Freiheit und die Rechte des Volks und seiner Bürger zu schützen und zu schirmen, und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!»
Seit 2003 gilt nur noch die kurze Formel:
«Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»
Ignazio Cassis hat Glück gehabt, dass der alte Eid nicht mehr gilt.
Wer es genauer wissen will. Katharina Fontanas Meisterwerk: Link zum Beitrag auf nzz.ch
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Die Schattenseiten der starken Zuwanderung sind bekannt. Dennoch werden sie von Politik und Wirtschaft weitgehend ignoriert. Die EU-Kommission sah das Prinzip des freien Personenverkehrs zwischen der Europäischen Union und der Schweiz verletzt, und der Kommissionspräsident José Manuel Barroso liess ausrichten, die Schweiz könne nicht alle Vorteile des weltgrössten Marktes geniessen, ohne im Gegenzug den freien Zugang für EU-Bürger zu gewähren.
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Im selben Jahr begannen die EU und die Schweiz offizielle Verhandlungen über ein Rahmenabkommen. Die drängendsten Fragen lauten nach wie vor:
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Wie kann eine Zuwanderung in die Sozialhilfe verhindert werden?
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Wie kann das Schweizer Lohnniveau geschützt werden?
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Wie kann die Schweiz unabhängig bleiben, wenn am Schluss der Europäische Gerichtshof über Zuwanderungs- und Lohnschutzfragen entscheidet?
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Warum sollte die Schweiz einer EU-Unionsbürger-Richtlinie und einer Entsendungs-Richtlinie mit Personenfreizügigkeit zustimmen, wenn das nur Nachteile für unser Land mit sich bringt?​​​​
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Die Schweizerische Volkspartei SVP hat bereits Anstrengungen unternommen, diese negativen Auswirkungen der Einwanderungswellen zu verhindern und eine Volksabstimmung – die eidgenössische Volksinitiative – hat in der Schweiz am 9. Februar 2014 zu folgenden Ergebnissen geführt:
Bei dieser Initiative beauftragt die Schweizerische Volkspartei SVP den Gesetzgeber,
die Zuwanderung durch jährliche Höchstquoten und feste Zahlen anhand der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz festzulegen.
Sie besteht auch auf der Änderung widersprüchlicher Staatsverträge, besonders der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in bezug auf die Personenfreizügigkeit, die besagt, dass jeder Einreisende aus der EU einem Schweizer Bürger gleichgestellt sei.
Zur Ablehnung empfohlen wurde sie von der CVP, BDP, FDP, GLP, EVP, SP und den Grünen sowie vom Nationalrat (mit 140 zu 54 Stimmen), vom Ständerat (37 zu 5) und vom Bundesrat.
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Am 9. Februar 2014 nahmen Volk und Stände die Initiative an.
Bei einer überdurchschnittlich hohen Stimmbeteiligung von 56,6 Prozent erzielte das Begehren ein Volksmehr von 50,3 Prozent und ein Ständemehr von 12 5⁄2 Ständen. Die Bundesversammlung setzte die Initiative im Dezember 2016 durch eine Gesetzesänderung um, welche eine Stellenmelde- und Interviewpflicht der Unternehmen zugunsten inländischer Arbeitnehmer vorsieht, aber auf die von der Initiative verlangten Höchstzahlen und Kontingente verzichtet.
Der SVP genügte das nicht und sie lancierte die Begrenzungsinitiative, die die Personenfreizügigkeit verbieten sollte.
Das Volk verwarf diese Folgeinitiative im September 2020 mit 62 % Nein-Stimmen.
So folgte daraus, dass die am 9. Februar 2014 vom Souverän knapp und von den Ständen klar angenommene Initiative, entgegen den Empfehlungen vom National- und Ständerat
bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt wurde, weil diese Begrenzungsinitiative die Masseneinwanderungsinitiative korrigierte.
Trotzdem bedeutet diese Nichtumsetzung die Nichtbeachtung des Volkswillens!
Diese Nichtbeachtung ist der Nichtbeachtung der Bundesverfassung in Sachen Sicherheitspolitik gleichzusetzen, welche den Art. 2 BV Zweckartikel und Art. 58 Abs. 2 BV Armee und Verteidigung von Land und Bevölkerung missachtet. Militärisch ist die EU zwar ein Zwerg und vollkommen vom Giganten USA abhängig, sollte sich aber trotzdem an ihre eigenen Gesetze und Vorschriften halten.
Schweden als Einwanderungsland gleich Vorbild, nun zeigen sich die Nachteile…
Betrachten wir das Vorzeigeland Schweden im Herbst 2022. Die neue bürgerliche Regierung will die Einwanderung RADIKAL reduzieren und die bisher gescheiterte Integration mit mehr Polizei, mit Straf- und Überwachungsmassnahmen auf Kurs bringen,
während man vor allem die Verpflichtungen in Bezug auf Klima und Migration auf das
EU-Mindestmass senken will.
Die Politik stolzer Entwicklungs-Zusammenarbeit mit einem Prozent des BIP soll aufgegeben werden und die Politik auf Europa konzentriert werden, insbesondere auf die «nähere nordische und baltische Umgebung». Bis anhin war sie global und dezidiert «feministisch» ausgerichtet. Gleichzeitig fiel die schwedische «Neutralität»!
Ihr wurde nach zweihundert Jahren von Russlands Krieg gegen die Ukraine ein Ende gesetzt. Schweden suchte um Mitgliedschaft in der Nato an, und obwohl die Türkei und Ungarn die Sache in die Länge ziehen, wird Schweden wohl demnächst vollwertige Mitglieder einer Organisation sein, der viele Schweden gestern noch mit Stolz nicht angehörten. Nur als neutraler Staat, so hiess es, könne Schweden seine nationale Souveränität behaupten und zugleich zum Frieden in Europa beitragen!
Die Neutralität war Teil des Selbstbilds, fast schon Teil deren Identität.
Sie waren Herren im eigenen Haus. Nun aber zwang das nachbarliche Finnland mit seinem Antrag auf Nato-Mitgliedschaft, ihm zu folgen, damit Schweden nicht zu einem sicherheitspolitischen Vakuum im Norden Europas werde. Übrig zu bleiben als einziger neutraler Staat – dafür wäre Schweden zu klein und zu kraftlos gewesen. Eine schmerzliche Einsicht!
Noch dazu war es Finnland, das über Schweden entschied, der kleine Bruder, der aufzeigte, wie hohl ihre Souveränität geworden war – ein harter Schlag, den Schweden wegzustecken versuchte, indem sie Wladimir Putin allein dafür verantwortlich machten, dass nichts mehr ist wie früher. Die Welt ist grösser geworden.
In der heutigen Weltpolitik zählen die Machtblöcke und nicht mehr die einzelnen Länder.
Das sollte man zur Kenntnis nehmen, auch hier in der Schweiz, und danach handeln!
Rahmenabkommen – Verhältnis zur EU
Hinsichtlich der EU-Vereinbarungen hielt Frau Livia Leu, Staatssekretärin für auswärtige Angelegenheiten, Chefunterhändlerin für die Verhandlungen mit der Europäischen Union, erst kürzlich fest (2023), dass die vorliegenden Entwürfe in der vorliegenden Auflage nicht unterschrieben werden sollten. Zu wissen gilt, dass sie als unabhängigen und anerkannte Person eine offene Verhandlungsposition einnahm und auch
so urteilte.​
​Weitere EU-Meinungen und Fakten:
Die heutige EU ist ein reines Produkt der Politik-Eliten!
Die EU-Bevölkerung konnte nie darüber abstimmen, ob sie diesen Zusammenschluss befürworten! In F und NL wurde der Vertrags-Vorschlag abgelehnt und in D nie durch das Volk ratifiziert.
Die Fakten: hier und weiter: "Madame von der Leyen" und die Korruption, hier > "wie lange werden
die Europäer das derzeitige ultrakorrupte EG/EU-System noch tolerieren? Es ist längst überfällig, die EU abzuschaffen und zu Nationalstaaten und lokalen Währungen zurückzukehren.
Dies würde der europäischen Wirtschaft und dem Wohlergehen der europäischen Bevölkerung einen enormen Auftrieb geben. Je länger das Volk warten muss, desto schwieriger wird es, aus diesem "Finanzgefängnis" auszubrechen! In einem solchen Gebilde haben wir nichts verloren!
Unser Nachbarland, Deutschland, der Protagonist der EU, ist auf dem besten Weg, sich selbst abzuschaffen.
Wir, die Schweiz, befindet sich nach meiner Einschätzung ebenfalls schon auf halbem Weg dazu!
​​„Deutschland schafft sich ab“, das ist der Titel eines 2010 erschienenen Buches von Thilo Sarrazin.
Es trägt den Untertitel Wie wir unser Land aufs Spiel setzen.
Sarrazin beschäftigt sich darin mit den Auswirkungen, die sich seiner Ansicht nach aus der Kombination von Geburtenrückgang, wachsender Unterschicht und Zuwanderung aus überwiegend muslimischen Ländern ergeben werden. Es ist das meisverkaufte Sachbuch seit der Gründung von Deutschland. Das Buch stand 2010/11 insgesamt 21 Wochen lang auf Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste. Die im Buch formulierten Thesen lösten eine breite sowie langanhaltende gesellschaftliche Kontroverse unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Medien und Wissenschaft aus.
Für Thilo Sarrazin hatte das Buch persönliche Konsequenzen;
Im Verlauf des Jahres 2010 kam es zur einvernehmlichen Amtsentbindung Sarrazins als Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank und im Jahr 2020 zum Parteiausschluss von Sarrazin aus der SPD.
Ein weiteres Beispiel, wie in D heute im 2023 mit System-Kritiker umgegangen wird:
Dr. Markus Krall - Unglaublich was in der „Deutschen Demokratie" passiert, wie die
D-Politik agiert: https://www.youtube.com/watch?v=AsMhw5Cbocs
Der Verfassungsschutz hörte Krall nicht nur rechtswidrig ab, als er mit dem Anwalt Hans-Georg Maassen telefonierte. Teile seiner Kommunikation mit Maassen landeten bei den Medien. Die Steuerakte Kralls stach jemand an „Die Zeit“ durch. Ermittlungen dazu fanden nicht statt. Kein Verfassungsschutz-Präsident trat zurück. Eine Medienempörung bleibt aus! Umso heuchlerischer wirkt die deutsche Sorge um den Rechtsstaat in Polen und Ungarn. Deren Regierungen hätten allen Grund, jetzt mit dem Finger auf Berlin
zu zeigen.
Weiter: Mit scharfen Worten kritisiert der Bundesrechnungshof in Deutschland im 2023 die 29 Sondervermögen (eigentlich rückzahlbare Schuldenbeträge) neben dem ordentlichen Bundeshaushalt. Es werde erschwert, klar zu erkennen, wie viel Geld der Staat tatsächlich ausgibt. Zudem sei die Regierung ein „hohes finanzwirtschaftliches Risiko“ eingegangen. Die „ausufernde Topfwirtschaft“ verstelle den klaren Blick auf die tatsächliche Lage der Bundesfinanzen. Zutreffender sei das Wort „Sonderschulden“
Die Regierenden haben die Verschuldung verschleiert und so weit getrieben, dass man den Sozialstaat,
die Lobby-Subventionen, die Renten sowie Pensionen nur noch mit weiteren «Sondervermögen», ein hinterlistiger Begriff, bezahlen kann.
Gewinner sind die, die nicht arbeiten oder die, die nicht arbeiten müssen, oder die Zugewanderten, die voll auf Kosten des D-Staates auf dem Buckel der arbeiteten Bevölkerung leben. Weiter so?
Jeder seriöse Unternehmer würde bei einer solchen Bilanzfälschung, bei einer solchen offensichtlichen Insolvenz-Verschleierung, bzw. bei einer solchen Insolvenz-Verschleppung hohe Haftstrafen drohen. Herr Lindner und seine Regierungsfreunde werden in der Folge dafür aber im Gegenteil dann auch noch fette Pensionsgehälter dafür erhalten! Und alles unter dem Damokles Schwert der Altschulden von nunmehr über 3.000 Milliarden - nicht zu vergessen der Milliarden Haftungen im Rahmen der EU-Bürgschaften, die schon jetzt erkennbar, später einzulösen sind.
Wenn man neben den in Sondervermögen versteckten Schulden auch noch die ungedeckten Pensionsverbindlichkeiten der Bundes- und Landesbeamten - immerhin rund € 400 Mrd. - hinzurechnete, würde die Verschuldungsquote plötzlich auf das Niveau von Italien und Frankreich springen. Sieht so eine solide D-Finanzpolitik aus?
Ohne die Sondervermögen könnte der grüne Sozialismus kein Geld verteilen, da schlicht keines da ist.
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Obwohl Deutschland somit faktisch «bankrott ist», spuckt Berlin und Münchens Söder der ganzen Welt ihre Moralvorstellungen mit ihrer Klimapolitik vor die Füsse (AKWs werden ins Ausland verlagert mit der Konsequenz, dass im Inland die Strompreise markant steigen, die dann aber wieder punktuell subventioniert werden sollen – man verfügt ja über die Sondervermögens-Töpfe über die notwendige Finanzierung!?)
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Entwicklung Stand Ende August 2023:
Künftig prangt der Schriftzug «Visit Rwanda» auf den Werbebanden der Allianz Arena in München.
Damit werben die Bayern für die staatliche Tourismus-Kampagne des ostafrikanischen Landes.
Der ruandische Staat wird so zum neuen Platin-Partner – also zum zweitwichtigsten Vereinssponsor nach den Hauptpartnern und Anteilseignern (T-Mobile, Adidas, Allianz und Audi).
Die Krux an der Sache: Das Land wird seit 23 Jahren diktatorisch von Paul Kagame (65) regiert.
Politische Gegner werden verfolgt, Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind stark beschnitten. Hinzu kommt, dass Ruanda zu den ärmsten Ländern der Welt zählt.
Rund 60 Prozent dieser Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze. Und dennoch nehmen
die Bayern in Zukunft staatliche Gelder aus Ruanda an!
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Die EU hat jetzt - Januar 2024 - Gesetze zu Verbrennungsmotoren, Wohngebäuden und
vieles mehr endgültig beschlossen. Ziemlich unbeeindruckt von fachlichen Einwänden und versteckt
in unverdaulichen Gesetzes-Konvoluten.
Mit langwierigen Gesetzgebungsprozessen und einer Flut von Publikationen werden die Medien und
die Öffentlichkeit in Europa ermüdet, bis niemand mehr so richtig mitbekommt, was tatsächlich in den letztlich gültigen Gesetzestexten steht.
Auf EU-Ebene geschieht so manches, was direkten Einfluss auf das Alltagsleben der EU-Bürger hat, jedoch weniger gross in den Schlagzeilen steht.
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Die EU ist zu schwach und ein Fehlkonstrukt, dem mir uns unter keinem Titel anschliessen sollten. Warum soll man die gut funktionierende Schweiz dort einverleiben?
Die Schweiz schliesst Verträge mit weltweiten Partnern ab. Wo liegt das Problem?
Wir sind ein unabhängiger Staat mit vielen Stärken. Diese müssen wir regelmässig verteidigen. Wenn der Bundesrat und das Parlament dies nicht kann oder will, dann sollen Rücktritte erfolgen.
Sind das die politischen Erwartungen und Vorstellungen von einem gewünschten, bzw. erwarteten EU-Partner? Welche Schweizer-Bevölkerungsgruppen haben ein Interesse daran, diesen EU- bzw. D-Beispielen zu folgen? Ich bin nicht mehr länger gewillt, für so ein Fiasko Steuern zu bezahlen.
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Wir werden sehen!
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Um was geht es eigentlich im Kern?
Es ist allen CH-Lieferanten klar, dass ihre Lieferungen mit den EU-Vorschriften kompatibel sein müssen und ihre Produkte entsprechend zu zertifizieren sind. Die EU-Produktenormen zu erfüllen, ist klar das Eintrittsticket für
eine CH-Lieferung. Die Schweiz hat zudem das bestehende Freihandelsabkommen mit der EU von 1972.
Für diesen normalen Marktzugang braucht es sicher nicht noch tausend Seiten Vertragstext, der den Schweizern zum Beispiel vorschreibt, wie sie Leute anstellen, wie sie Löhne und Spesen bezahlen, wie sie leben sollen und welche Sonderzahlungen in Milliarden sie an die EU leisten müssen, zuzüglich Kompensationszahlungen,
wenn gewisse EU-Vorgaben von der Schweiz nicht eingehalten sind.
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Hersteller aus den USA, Korea, Japan oder China haben ja auch keine Anbindungsverträge und liefern ganz normal Güter in die EU. Einfach normenkonform! So einfach kann die Schweiz auch liefern ohne gleich damit
die eigene Landes-Souveränität aufzugeben. Was für ein "seltsames EU-Ansinnen"?!
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Bildlich gesehen wirkt das Ganze so, wie wenn BR Cassis sagen würde: Wenn ich dem andern etwas verkaufen will, reicht es nicht, wenn dieser meine Ware kaufen möchte und wir den Tausch vollziehen. Nein, dazu muss ich auch noch die gleichen Kleider anziehen, die gleichen Bewegungen machen, die gleichen Lieder singen und die Tausende EU-Gesetzes-Seiten zwingend übernehmen, sonst müssen wir beachtliche, sogenannte Ausgleichszahlungen leisten.
Der Clou an der ganzen Angelegenheit ist, dass die EU mehr in die Schweiz liefert als wir in die EU!
Warum verlangen eigentlich nicht wir für diese Über-Lieferung von der EU nicht eine Lieferabgeltung in zweistelliger Millionenhöhe?
Eine wahrlich verkehrte Welt, die eine private Person so nie akzeptieren würde!
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Vernebelte Wahrheit: Bundesrat beschwichtigt, Brüssel bindet. Stand 25.6.2025
Der Bundesrat präsentiert gegenwärtig das neue Abkommen mit der EU als pragmatische Weiterentwicklung
des bilateralen Wegs. Doch ein genauer Blick auf die offiziellen Dokumente zeigt:
Die Brüsseler Realität ist eine ganz andere – und sie hat es in sich.
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Verbindliche Rechtsübernahme, und ohne Mitbestimmung:
Während der Bundesrat (Erläuternder Bericht, S. 80–81) von einem "Mechanismus zur Aktualisierung" spricht, macht die EU unmissverständlich klar: Es geht um eine verpflichtende dynamische Rechtsübernahme – mit
nur "begrenzten Ausnahmen" (COM(2025) 309, S. 5–6).
Die Schweiz darf zwar mitdiskutieren, aber nicht mitentscheiden.
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Der EuGH als letzte Instanz: Der Bundesrat betont, die Schweiz sei "nicht direkt der EuGH-Jurisdiktion unterstellt"» (S. 80). Doch Brüssel fordert das Gegenteil: Streitfragen zum EU-Recht müssen dem EuGH
vorgelegt werden – seine Entscheidungen sind bindend (S. 5). Das ist eine faktische Unterstellung unter ein fremdes Gericht.
„Das Schiedsgericht schützt unsere Interessen,“ erklärt der Bundesrat (= eine Falschaussage).
Fakt ist klar: Das Schiedsgericht muss den EuGH befragen – und seine Urteile übernehmen (S. 5).
Es ist kein neutrales Gericht, sondern Teil der EU-Logik. Wir gestalten im Gemischten Ausschuss mit?
Der Bundesrat spricht von "Mitwirkung" im Ausschuss. Doch die EU nennt das klar beim Namen:
Es geht um "Alignment", also einseitige Rechtsangleichung (S. 4).
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Der Ausschuss dient der Umsetzung von Vorgaben – nicht der Mitgestaltung!
Finanzielle Dauerverpflichtung statt freiwilligen Beitrags: Die Schweiz nennt es
"Kohäsionsbeitrag" (S. 94) und suggeriert eine solidarische Geste – die EU hingegen spricht von
einer "permanenten und fairen finanziellen Beteiligung" (S. 4) ohne Mitspracherecht bei der Verwendung.
Aus freiwilliger Zahlung wird eine dauerhafte finanzielle Pflicht zur Umverteilung.
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Kein echter Spielraum bei der Personenfreizügigkeit:
Der Bundesrat verweist auf Schutzinstrumente wie Ventilklauseln. Doch in Brüssel ist klar:
Die Personenfreizügigkeit ist Teil des Binnenmarkts und "nicht verhandelbar" (S. 3).
Nationale Steuerungsinstrumente werden nicht explizit vorgesehen.
Diese Liste liesse sich fortsetzen – bei der Streitbeilegung (S. 88), der Subventionskontrolle (S. 93)
oder der politischen Darstellung der Integration.
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Die Schweizer Regierung präsentiert ein Abkommen im Kleid der Partnerschaft, das in Wirklichkeit eine weitgehende institutionelle Anbindung bedeutet – inklusive dynamischer Rechtsübernahme und faktischer EuGH-Bindung.
Wer dieses Paket als Fortsetzung des bilateralen Wegs verkauft, täuscht die Öffentlichkeit!
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Viele internationale Ereignisse der jüngsten Zeit deuten darauf hin, dass die frühere Euphorie erloschen ist.
Die Grossmächte haben sich von den internationalen Verpflichtungen abgewandt, selbst in den EU-Gründungsländern regt sich grosser Widerstand gegen das dem Nationalstaat übergeordnete Recht.
Laut der «Financial Times» hat die EU-Kommission inzwischen resigniert, wenn es darum geht,
die Vertragsverletzungen der Mitgliedsländer zu ahnden. Die Zahl der Enforcement-Verfahren ist um 80 Prozent eingebrochen. Eine neue IWF-Studie hat aufgezeigt, dass in der EU der durchschnittliche Zoll beim grenzüberschreitenden Güteraustauch 44 Prozent beträgt, bei den grenzüberschreitenden Dienstleistungen 110 Prozent.
Die ernüchternde Schlussfolgerung des IWF lautet: «Die harte Wahrheit ist, dass die EU noch weit davon entfernt ist, als echter Binnenmarkt zu funktionieren.» Nicht nur in Washington, auch in den europäischen Hauptstädten grassiert der Protektionismus.
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Und in der Schweiz? Auch hierzulande zeigen sich dieselben Ermüdungserscheinungen bei der Übernahme von internationalem Recht. Das Parlament hat letztes Jahr das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisiert. Die Initiative zur 10-Millionen-Schweiz soll laut Politprofis durchaus Erfolgschancen haben. Die Zahl der Leserbriefe, die sich über die Folgen der Zuwanderung im Pendelverkehr und im Wohnungsmarkt in den Städten beschweren, hat deutlich zugenommen.
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Die Wirtschaft fährt 100x besser ohne die Übernahme dessen, was das Bürokratie-Monster EU täglich an Regelungen und Gesetzen legiferiert und das uns Schweizer wohl viele Male unzählige jahrelange Gerichtsverfahren beschert. All die Unsicherheiten mit neuen EU-Regelungen/Gesetzen, die erst langwierig durch Kommissionen, Schiedsgerichte und das EuGH geklärt werden müssen, wird unsere Wirtschaft total lähmen. Das Erfolgsmodell Schweiz ist, dass die Unternehmen und die Regierung souverän, rasch, flexibel reagieren können. (Siehe Zollstreitigkeiten mit den USA - die Schweiz verhandelt, während die schwerfällige EU draussen vor der Tür wartet (die EU-Aussenministerin nicht einmal empfangen wurde)
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Quer zum Trend
War vor zehn Jahren jede öffentliche Kritik an der Personenfreizügigkeit ein Sakrileg, ist sie heute an der Tagesordnung. Angesichts dieser starken Skepsis gegenüber internationalen Abkommen bleibt es ein Geheimnis, wie der Bundesrat zu dem Schluss gekommen ist, dass ein weiterer Souveränitätsverzicht an der Urne auf Zustimmung stossen wird.
Das Paket Schweiz - EU steht quer zum Trend der Gegenwart!​
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Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA- und Mercosur-Staaten
Bern, 02.07.2025 — Die EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) haben die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen am
2. Juli 2025 abgeschlossen.
Mit gut 270 Mio. Konsumenten sind die Mercosur-Staaten wichtige Märkte für den Schweizer Export.
2024 exportierte die Schweiz Güter im Wert von mehr als 4 Milliarden Franken nach Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, 32% mehr als noch 2014.
Mit dem Abkommen werden knapp 95% der Schweizer Ausfuhren in die Mercosur-Staaten nach Ablauf der Zollabbaufristen vollständig zollbefreit. Angesichts der hohen Zölle der Mercosur-Staaten ermöglicht das Freihandelsabkommen beachtliche Zolleinsparungen von bis zu 180 Millionen Franken pro Jahr.
Das ist neben den Abkommen mit der EU und mit China das grösste Zolleinsparungspotential aller Schweizer Freihandelsabkommen und bewegt sich etwa im gleichen Rahmen wie das Abkommen mit Indien.
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Wirtschaftsminister Guy Parmelin geht den Königsweg: Freihandel statt EU-Unterwerfung
Ich begrüsse den Abschluss von Freihandelsabkommen. Das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten
ist bereits das vierte Abkommen, das unser Bundesrat Guy Parmelin in diesem Jahr erfolgreich für die Schweiz verhandelt hat. Damit geht der Wirtschaftsminister konsequent den Weg, der gut ist für unsere Wirtschaft, unseren Wohlstand und unser Land: Freihandel mit möglichst vielen Ländern, statt EU-Unterwerfung. Im Unterschied zum Unterwerfungsvertag mit der EU muss die Schweiz bei diesem Abkommen
keine Milliardenbeträge bezahlen, um Handel betreiben zu können.
ALLES OHNE JEDEN UNTERWERFUNGSVERTRAG – ES GEHT UM HANDELSVERTRÄGE UND NICHT UM ÜBERNAHME VON AUSUFERNDEM EU-RECHT UNTER AUFGABE DER SCHWEIZER SOUVERÄNITAT!!
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Aber es soll ein Bundesrat, Ständeräte und Nationalräte geben, die befürworten, dass wenn ich ein
Geschäft eröffne und in die EU exportieren möchte, dass ich dann zuerst einen Juristen anstelle, der
diese Gesetze, hier im Bild, zuerst studiert, gesetzesgemäss umsetzt und dann noch DOKUMENTIERT!
Bösartige "Ignoranten"??
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Zusammengefasst
Die Europäische Union setzt uns in Bezug auf den Rahmenvertrag massiv unter Druck.
Es wird uns eine klare Wahl gestellt:
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- Entweder wir übernehmen fortlaufend neues EU-Recht,
- akzeptieren Ausgleichsmassnahmen,
- anerkennen den Europäischen Gerichtshof als letzte und einzige Instanz bei Streitfragen und
- zahlen jährlich eine erhebliche Gebühr, Kohäsionszahlung –
oder wir lassen die Bilateralen I+II erodieren beziehungsweise kündigen sie.
Diese Art von Erpressung ist uns von Seiten der EU bereits bekannt:
Uni: Rauswurf aus Horizon, die Nichtgewährung der Börsenäquivalenz,
Verweigerung von Updates bei der Medizinaltechnik.
Vergleich der EU-Erpressung mit US-Zöllen und die Bedeutung der Bilateralen Abkommen:
Im Gegensatz zu den US-Zöllen, die lediglich temporär sind und mit dem Wechsel des amerikanischen Präsidenten wieder aufgehoben werden können, bleiben die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union langfristig bestehen. Die Nachteile, die mit einem solchen Rahmenvertrag einhergehen, sind daher deutlich gravierender und verursachen über die Jahre hinweg erheblich höhere Kosten für die Schweiz.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die berechtigte Frage, ob es tatsächlich zur Erosion oder gar zur Kündigung der Bilateralen Abkommen I+II kommen wird.
Insbesondere das Freizügigkeitsabkommen bringt der EU grosse Vorteile, da sie stark vom Zustrom der Grenzgänger profitiert. Gleichzeitig wäre es der Schweiz möglich, auch ohne dieses Abkommen gezielt Arbeitskräfte einwandern zu lassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Landverkehrsabkommen: Die EU ist auf die Transitmöglichkeiten durch die Schweizer Alpen angewiesen, was die Verhandlungsposition der Schweiz stärkt.
Darüber hinaus spielt die Schweiz als Stromdrehkreuz eine zentrale Rolle im europäischen Energiemarkt und
ist somit für die EU von erheblichem Interesse.
Selbst im Falle einer Kündigung der Bilateralen Abkommen I+II durch die EU stellt sich die Frage, wie schwerwiegend die Auswirkungen tatsächlich wären.
Gemäss den beiden Ecoplan-Studien des Bundes beträgt der Nutzen für die Schweizer Bevölkerung über einen Zeitraum von zwanzig Jahren lediglich fünf Prozent, was einem jährlichen Pro-Kopf-Betrag von gerade einmal
35 Franken entspricht.
Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, ob die Schweiz bereit sein sollte, für einen derart geringen Nutzen das Rahmenabkommen zu unterzeichnen und
damit einen erheblichen Teil ihrer Souveränität aufzugeben.
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Folgen des Drucks zur Übernahme von EU-Recht und die Entwicklung der EU-Finanzpolitik
Die Realität zeigt deutlich, dass der anhaltende Druck zur Übernahme von EU-Recht bereits heute dazu führt,
dass sich die Schweiz zunehmend vom Rest der Welt isoliert. Ein konkretes Beispiel dafür ist das eingeschränkte Verhandlungsspektrum mit den USA, das sich als direkte Folge dieser Entwicklung manifestiert. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, erscheint eine Aussenpolitik notwendig, die nicht ausschliesslich auf die Europäische Union ausgerichtet ist, sondern vielmehr offen gegenüber der gesamten Welt agiert.
Ausweitung des EU-Haushalts und steigende Belastungen für die Mitgliedstaaten
Ein weiterer Aspekt ist die geplante massive Ausweitung des EU-Haushalts für die Jahre 2028 bis 2034. Die Europäische Union plant in diesem Zeitraum einen Etat von insgesamt 2000 Milliarden Euro, was einem Anstieg von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum bisherigen Haushalt entspricht. Dieses erhebliche Finanzvolumen wird von den Steuerzahlern der Mitgliedstaaten getragen und kommt zu den ohnehin bereits umfangreichen nationalen Ausgaben hinzu.
Gründe für die Ausweitung und neue Belastungen
Die Ursache für diesen Anstieg liegt darin, dass die EU immer mehr Aufgaben übernimmt, nationale Strukturen ersetzt und damit teure Doppelgleisigkeiten schafft – beispielsweise durch den Aufbau eigener Botschaften weltweit. Hinzu kommt, dass EU-Abgeordnete ein monatliches Gehalt von über 10'000 Euro sowie grosszügige Pauschalen beziehen.
Direkte Steuern und ihre möglichen Auswirkungen auf die Schweiz
Besonders besorgniserregend ist die geplante Einführung direkter Steuern auf grosse Unternehmen. Es besteht die Gefahr, dass solche Regelungen früher oder später auch auf Schweizer Unternehmen ausgeweitet werden könnten. Diese Entwicklungen stehen im klaren Gegensatz zur schweizerischen Kultur der konsequenten und strikten Kostenkontrolle.
​
Die Schweiz würde mit den Bilateralen III sicherlich politische Ruhe im Umgang mit Europa finden. Doch das ist zu wenig angesichts des zu erwartenden Verlusts an Eigenständigkeit
und direkter Demokratie.
​
Übernahme des Unionsrechts:
Es ist fundamental: Bei den Bilateralen I und II blieb – abgesehen von Schengen/Dublin – die Entscheidung, ob und wann EU-Recht in nationales Recht übergeführt wird, grundsätzlich bei der Schweiz.
Die Bilateralen III kehren dieses Verhältnis um. Sie etablieren eine Pflicht zur Übernahme des sich fortentwickelnden Unionsrechts in den Marktzugangsabkommen.
Ob dies als «automatisch» oder «dynamisch» bezeichnet wird, ändert wenig: Die Schweiz bindet sich vertraglich an einen Rechtsbildungsprozess, bei welchem sie nicht mitentscheidet, sondern höchstens vorbereitend mitwirken darf. Die Schweiz kann im Rahmen des sogenannten Decision-Shaping ihre Meinung einbringen.
Dass jedoch ihre Stimme als Drittstaat unter 27 EU-Mitgliedsstaaten gehört, geschweige denn berücksichtigt würde, ist zu bezweifeln.
​
Für die Schweiz stellt die dynamische Rechtsübernahme – also neue, zukünftige Erlasse übernehmen zu müssen – ein Problem dar.
Keine eigenständige Demokratie und schon gar nicht unser direktdemokratischer, stark föderalistisch und subsidiär aufgebauter Staat kann einer solchen institutionalisierten Regel zustimmen.
Man könnte nur zustimmen, wenn es eben gerade die Absicht wäre, den Bundesstaat in das übergeordnete Konstrukt – also in die EU – zu zwingen.
Nun wird gesagt, die dynamische Rechtsübernahme sei kein Problem, die Schweiz könne weiterhin frei darüber befinden, ob sie das dynamische EU-Recht übernehme oder nicht.
Können Demokraten ernsthaft solches in die Welt setzen, wissend, dass der «freie Stimmbürger» Ausgleichsmassnahmen (Sanktionen) gewärtigen muss, wenn er Nein sagt?
Es ist klar, dass das Referendumsrecht mehr als nur geritzt würde.
Das neue Vertragswerk samt den endlosen Regelungen und Vorschriften auf der EU-Verordnungsstufe würde fundamental und bindend in ureigene schweizerische Angelegenheiten eingreifen, die wir bisher in der Schweiz aus guten Gründen selbst geregelt haben.
​
Problematisch zu bewerten ist nach wie vor das Streitbeilegungsverfahren.
Ein Schiedsverfahren mag Zwischenschritte vorsehen, ändert aber am Ergebnis wenig, solange die massgebliche Rechtsquelle ausserhalb des schweizerischen Systems liegt. Das ist keine juristische Petitesse, sondern eine strukturelle Verlagerung der Rechtsautorität. Das letzte Wort hat gemäss den bundesrätlichen Vertragsvorschlägen der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Urteile für das Schiedsgericht, das bei Uneinigkeit zwischen der Schweiz und der EU eingesetzt würde, bindend sind.
Eine tatsächliche Unabhängigkeit des Schiedsgerichts ist so nicht gegeben.
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Man mag nun einwenden, es gebe doch neu ein Strom- und ein Gesundheitsabkommen. Ja – aber in beiden Bereichen liegt es im grösseren Interesse von Brüssel, Integrationsabkommen zu schliessen. Beide Abkommen bringen der Schweiz nicht sehr viele Vorteile, jedoch Einschränkungen ihrer Handlungsfreiheit.
Diese ist in den geopolitisch unsicheren Zeiten gerade im Energiebereich sehr wesentlich.
So schafft die langfristige Übernahme von Verantwortung in einem Unternehmen erst das so fundamentale Vertrauen, das es zwischen «der Wirtschaft» und «der Gesellschaft» braucht, mit allen positiven Werten, die daraus entstehen, zum Beispiel einer funktionierenden Sozialpartnerschaft.
Diese ureigene, positive Schweizer Mentalität gilt es unbedingt zu bewahren – wir möchten dieses einzigartige System nicht durch eine Europäisierung unseres sozialpartnerschaftlichen Mindsets bedroht sehen.
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Mit den nun vorliegenden Bilateralen III würde die Schweiz eine Gegenrichtung einschlagen: mehr Zentralismus, weniger Föderalismus und Subsidiarität.
Viel mehr Regulierung, viel weniger unternehmerische Freiheit.
Mehr Delegierung von rechtlichen und politischen Entscheidungen, weniger Eigenständigkeit und Direktdemokratie!
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Die FDP hat diesen Staat mit aufgebaut und nimmt hierzu programmatisch klare Positionen ein.
Sie plädiert für tiefere Steuern und will internationalen Druck auf das Steuersystem abwehren.
Sie fordert weniger Bürokratie, eine Regulierungsbremse. Sie will den staatlichen Eingriff in das Wirtschaftsleben bekämpfen. Sie will weniger Zentralismus und mehr Föderalismus, eine einfachere Lohnadministration. Grundsätzlich: Die FDP will Angriffe auf die liberale Wirtschaftsordnung der Schweiz abwehren und die politische Eigenständigkeit der Schweiz wahren.
Wie kann man dann für Verträge sein, die das Gegenteil all dessen mit sich bringen werden?
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Handelsregime, Zölle und globale Konjunkturen verändern sich; institutionelle Bindungen wirken fort und sind
nur ganz schwer wieder aufzulösen. Wer heute aus taktischen Erwägungen Handlungsspielräume abtritt,
verfügt morgen über weniger Optionen, wenn sich die Lage dreht.
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Die Schweiz würde mit den Bilateralen III sicherlich politische Ruhe im Umgang mit Europa finden.
Doch das ist zu wenig angesichts des zu erwartenden Verlusts an Eigenständigkeit und direkter Demokratie.
Es gilt, die eigenen, erfolgreichen Stärken zu bewahren und nicht fahrlässig für immer abzugeben!
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Unterlagen
2.1 EZB, die De-Fakto-Schulden-Union - Das €-Debakel.pdf
2.2 Überlegungen zur Begrenzunginitiative.pdf
2.3 Die europolitische Frage.pdf
2.4 Die Kündigungsinitiative.pdf
2.5 Unionsbürgerrichtlinien - unerwähnt im Rahmenabkommen.pdf
2.6 Personenfreizügigkeit macht ärmer - H. Kaufmann.pdf
2.7 EU Leserbrief F. Zulauf.pdf
2.8 Auch ohne Rahmenabkommen, die CH-Medtech boomt.pdf
2.9 Brüssels Machtmanöver gegen die Schweiz.pdf
2.10 Die 20 Denkfallen der Personenfreizügigkeit.pdf
2.11 EU Die DNA der Schweiz. 2018.pdf
2.12 Rahmenabkommen klinisch tot. 2020.pdf
2.14 EU Christa Martwalder - Zwängerei 2021.pdf
2.15 Kontigentsflüchtlinge.pdf
2.16 Migrationsprobleme.pdf
2.17 EU Parlament - angenommener Text 2019.pdf
2.18 Staat zahlt Harem 7500 Euro im Monat.pdf
2.19 Flutung der EU durch hundert Mio. Afrikaner.pdf
2.21 Wie die EU die Entwicklung Afrikas verbaut.pdf
2.22 Ein EU-Beitritt kommt nicht infrage,K. Villiger.pdf
2.23 EU Data Act: Ein wichtiger Baustein.pdf
2.24 Goldman Sachs warnt vor Deindustrialisierung.pdf
2.26 UNO Migration - Parteienschwund Mitte.pdf
2.27 Alles Rechte, oder was?.pdf
2.28 Narrativ zum Verhältnis Schweiz-EU.pdf
2.29 Personenfreizügigkeit - Zuwanderung (SECO).pdf
2.30 EU-Binnenmarkt - Standpunkt 2022.pdf
2.31 Neueste EU-Verhandlungs-Entfaltung (9.7.2023)
2.32 Das EU-Dossier im 2023 (Somm).pdf
2.33 D-Deutschstunde - Migration.web
2.34 Thinktank European Council on Foreign Relations.pdf​​​​
2.35 EU-Vertragspaket: Der Bundesrat muss das Stimmvolk zuerst noch überzeugen.pdf
(von Gemeindepräsidentin Kilchberg: Phyllis Scholl )
2.36 Wieso nennt man diese Verträge „Bilaterale III“ und nicht „Unilaterale III“?